Datum: 26. November 2018

Innenminister Wöller muss sich auf der Innenministerkonferenz für einen Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan einsetzen

(2018-327) Zum Treffen der Innenminister von Bund und Ländern ab dem 28. November 2018 in Magdeburg erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Ich begrüße, dass inzwischen auch Innenminister Roland Wöller (CDU) Abschiebungen nach Syrien ablehnt. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Syrien hat klar festgestellt, dass bei einer Rückkehr Gewalt und Folter drohen − und zwar in allen Teilen Syriens. Abschiebungen sind derzeit nicht möglich. Das gilt im Übrigen auch für straffällige Personen.“
„Ich fordere Innenminister Wöller nun auf, sich dafür einzusetzen, dass der Abschiebestopp nach Syrien verlängert wird und zwar mindestens für ein weiteres Jahr bis Ende 2019.“

„Wir brauchen zudem einen Abschiebestopp für die Herkunftsländer Afghanistan und Irak. Die Lage in Afghanistan ist keineswegs sicher. Immer wieder kommt es zu schweren Anschlägen wie vor wenigen Tagen. Wo Krieg herrscht und fast täglich Anschläge passieren, darf nicht hin abgeschoben werden. Menschen, die unter ständigem Abschiebedruck leben, können sich nur schwer integrieren. Die Unsicherheit schreckt auch Arbeitgeber ab.“

Auch ein aus dem Bundesinnenministerium geschnürtes Maßnahmenpaket zu Abschiebungen wird derzeit in den Ländern diskutiert. Hierzu zählt eine nächtliche Meldepflicht für Asylsuchende in den Unterkünften. Bei Verstoß droht Haft. Außerdem sollen Asylsuchende in Ankerzentren ihre Post nur noch per Chip abholen dürfen. In Dresden ist das schon der Fall. Sogenannte ‚No Name-Buchungen‘ bei Fluggesellschaften sollen Abschiebungen vereinfachen.

Petra Zais erklärt dazu: „Diese Maßnahmen sind nicht realitätsnah und dienen allein der politischen Stimmungsmache. Es geht um Kontrolle und Kriminalisierung von Asylsuchenden. Ich erwarte von Innenminister Wöller, Sachsen nicht zum Testlabor für Seehofers Masterplan für Abschiebungen zu machen, sondern für effektive und faire Verfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu sorgen.“