Datum: 22. Juni 2018

Anhaltende Lärmbelastung durch militärische Tiefflüge im Gebiet der Sächsischen Schweiz: Staatsregierung kümmert sich nicht

(2018-171) Militärische Tiefflüge sind seit Jahren ein Problem im Gebiet der Sächsischen Schweiz und im angrenzenden Osterzgebirge. Allein seit 2015 erreichten 43 Beschwerden die Nationalparkverwaltung. Acht Verstöße bezüglich der Einhaltung der zulässigen Sicherheitsmindesthöhe für Kampfflugzeuge hat die Nationalparkverwaltung beim Luftwaffenamt zur Anzeige gebracht. Doch die Staatsregierung lässt die Betroffenen allein. Dies ergab eine aktuelle Kleine Anfrage von Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion.

„Bei mir häufen sich Anwohnerklagen, dass die Mindestflughöhe von Jets der Bundeswehr immer wieder verletzt wird. Offensichtlich sind die Bußgelder für derartige Verstöße so gering, dass sie aus der Portokasse bezahlt werden können. Ich fordere die Staatsregierung auf, endlich wirksam gegen Tiefflüge einzuschreiten“, sagt Katja Meier.

Laut Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage, besteht die einzige ‚eigene‘ Aktivität, in der Organisation einer Informationsveranstaltung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus Brähmig im Jahr 2015.

„Das kann nicht ihr Ernst sein, Herr Schmidt! Mir ist neu, dass Herr Brähmig Mitglied der Staatsregierung in Sachsen war oder ist. Dabei gibt es ein Menge gute Gründe entschieden gegen die Verstöße vorzugehen“, erklärt die Abgeordnete.

„Der Lärm zermürbt nicht nur die Menschen in der Region, er ist auch gefährlich. Ein Umweltminister sollte wissen, dass seltene Tierarten in der Nationalparkregion wie Wanderfalke, Schwarzstorch und Uhu sehr empfindlich auf Störungen reagieren. Geraten sie in Panik, geben sie ihr Gelege auf. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Brutverluste beobachtet. Der letzte dokumentierte Überflug zweier Kampfflugzeuge im Tiefflug im April diesen Jahres lag genau in der Brutzeit gefährdeter Arten.“

„Herr Brähmig, dessen Aktivität als Ersatz für fehlende Aktivitäten der Staatsregierung herhalten muss, hat im Juni 2015 in einem Brief als Bittsteller die Bundeswehr gebeten, auf Tiefflüge in den Vogelschutzgebieten des Nationalparks zu verzichten. Ebenfalls bat er höflich, die Naturschutzbehörde möge bitte vorab über Tiefflüge informiert werden. Keiner dieser Wünsche wurde erfüllt.“

„Es ist ein Armutszeugnis, dass die Staatsregierung keine eigenen Maßnahmen ergreift. Andere Bundesländer verhandeln ihre Interessen in Berlin mit deutlich mehr Nachdruck. Sachsen versucht es in Sachen militärische Tiefflüge nicht einmal.“

Weitere Informationen:

» Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CD) auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katja Meier (Drs 6/13347) „Militärische Tiefflüge in der Sächsischen Schweiz“