Datum: 17. April 2015

Anhörung des Gesetzentwurfs zu Freien Schulen

(2015-142) Heute äußerten sich in einer öffentlichen Anhörung des Schulausschusses des Sächsischen Landtags 15 Sachverständige zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung zu den Schulen in freier Trägerschaft.
"In erster Linie geht es um die Frage, inwieweit mit dem neuen Gesetz die Grundsätze des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 umgesetzt werden", erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. "Ich bin überzeugt: Die Chance, ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen, wurde vertan. Das gilt insbesondere für den fehlenden Nachweis, dass Freie Schulen nach der Neuberechnung der staatlichen Finanzhilfe tatsächlich auf ein Schulgeld verzichten können."
Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), ehemaliger Prozessbevollmächtigter im erfolgreichen Normenkontrollverfahren gegen die Unterfinanzierung der freien Schulen und Sachverständiger der GRÜNEN-Fraktion in der heutigen Anhörung, erinnerte an das epochale Urteil vom November 2013. "In Sachsen gibt es das beste Urteil, das deutsche Gerichte je zur Stellung und Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft gefällt haben. Nun gilt es, auch das beste Gesetz daraus zu machen."
Die auch im neuen Entwurf unzureichende Finanzierung stellt die freien Schulen faktisch vor die Wahl, entweder ihre Lehrerinnen und Lehrer entsprechend der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zu bezahlen oder auf ein Schulgeld zu verzichten oder Investitionen zu tätigen. Allem gerecht zu werden, ist auch mit der neu berechneten Finanzhilfe nicht möglich.
"Das ist eine Wahl zwischen Pest und Cholera", resümierte Prof. Hufen. "Der verfassungsunmittelbare Ausgleichsanspruch wird nicht eingelöst. Ein Paradies für freie Schulen, wie es mitunter gezeichnet wird und in dem Schulen in freier Trägerschaft ihre pädagogischen, personellen und finanziellen Freiräume umfassend nutzen könnten, existiert schlichtweg nicht."
Neben Prof. Hufen meldeten auch die weiteren geladenen Sachverständigen zumeist deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen an. So erinnerte Volker Schmidt von der Evangelischen Schulstiftung an die besondere Entstehungsgeschichte der Sächsischen Verfassung vor dem Hintergrund der Erfahrung eines Bildungsmonopols über zwei Generationen und kam zu dem Schluss, dass auch das neue Gesetz den Geist des alten atme. » GRÜNES Positionspapier "Freie Schulen" [PDF]
» Gutachten Prof. Dr. Friedhelm Hufen zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft [PDF]