Ländliche Räume/Zukunftssicherungsfonds
(2015-91) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die CDU/SPD-Koalition auf, 20 Millionen Euro aus dem Zukunftssicherungsfonds allein für den ländlichen Raum vorzusehen. Dabei geht es um den Schwerpunkt ‚innovative Projekte im Bereich gesellschaftlicher Wandel‘.
"Insbesondere außerhalb der Ballungsräume werden diese investiven Mittel benötigt", fordert Franziska Schubert, haushaltspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. "Es sollte eine Zweckbindung erfolgen, welche das Parlament abstimmt, damit dieses Geld wirklich in die ländlichen Räume fließt."
"Mit insgesamt 400 Millionen Euro ist im Zukunftssicherungsfonds viel Geld gebunden. 20 Millionen sind zwar nur ein kleiner Teil. Richtig eingesetzt, kann er aber viel bewegen. Nachdem das Demografieprogramm im Haushaltsentwurf schon stark beschnitten wurde, wäre die Zweckbindung ein sinnvoller Ausgleich für den ländlichen Raum."
"Die Koalition von CDU und SPD muss nach der jahrelangen Leuchtturmpolitik in Sachsen endlich im ländlichen Raum so investieren, dass engagierte Menschen, Wirtschaft und Verwaltung gemeinsam vor Ort lebendige Zukunft gestalten können. Es ist Geld da: jetzt gilt es, die richtigen Prioritäten zu setzen und Gerechtigkeit zu üben", so die Abgeordnete.
Nach jahrelangem Strukturabbau wurde im Jahr 2007 seitens der Staatsregierung mit der Förderrichtlinie Demografie ein kleines Programm aufgestellt, dass es Kommunen, Vereinen und Initiativen ermöglichte, gemeinsam neue Ideen und Ansätze im Umgang mit demografisch bedingten Veränderungen außerhalb von Sachsens Ballungsräumen zu erarbeiten. Ziel war es, eine für die Region geeignete Lösung zu finden.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurden Mittel für die Umsetzung und Verstetigung dieser Konzepte zugesagt.
"Wenn die Mittel 2017 kommen, müssen sie einerseits in die ländlichen Räume fließen und andererseits bereits vorliegende Konzepte aufgreifen. Das wäre wirtschaftlich nachhaltiges Handeln", so Schubert. "Die erarbeiteten Strategien sollten die Chance auf eine Umsetzung und Verstetigung erhalten."
Hintergrund:
Im Doppelhaushalt 2015/16 ist ein Zukunftssicherungsfonds verankert, der ab 2017 zum Einsatz kommen soll. Darunter sind auch 20 Millionen Euro für ‚innovative Projekte im Bereich gesellschaftlicher Wandel‘ vorgesehen, um mit dem demografischen Wandel umzugehen.
Beispiele für neue Ideen und Ansätze im Umgang mit demografisch bedingten Veränderungen: Vom Landkreis Görlitz wurde beispielsweise ein Programm erarbeitet, dass Kindern und Jugendlichen Perspektiven in der Region aufzeigen kann.
Der Landkreis Nordsachsen hat sich der Lebensqualität der Senioren im Landkreis angenommen, und versucht auch, auf die Veränderungen mit altersgerechten Arbeitsbedingungen zu reagieren.
Im Vogtlandkreis wurde erprobt, wie ein neutrale und optimale Pflegeberatung geleistet werden kann.
Die TU Chemnitz hat Ideen entwickelt, wie sich die Hochschule mit einem fachbereichsübergreifenden Ansatz für regionale Unternehmen als Ansprechpartner und Dienstleister öffnen kann.