Einigung zwischen Krankenkassen und Hebammenverband ist nur Zwischenlösung
(2014-201) Bis Mitte 2015 zahlen die Krankenkassen den freiberuflichen Hebammen insgesamt 2,6 Millionen Euro zusätzlich, damit diese die gestiegenen Haftpflichtprämien finanzieren können. Die Einigung zwischen den Krankenkassen und dem Hebammenverband über diesen Vorschlag kann aber nur als Zwischenlösung gesehen werden.
"Wir halten eine Reform des Haftungsrechts in der Geburtshilfe für unumgänglich", erklärt Elke Herrrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag.
"Der Hebammenverband, der die Versicherung für die Hebammen abschließt, bekam nur von einer Versicherung ein Angebot. Es ist offensichtlich, dass die Versicherungen die drastisch gestiegenen finanziellen Leistungen scheuen, die im Schadensfall zu zahlen sind. Deshalb brauchen wir neue Konzepte für den Umgang mit Haftpflichtfällen rund um Geburt und Nachsorge. Diese Frage muss politisch beantwortet werden", fordert sie.
"Durch die steigende Haftpflichtprämie ziehen sich immer mehr Hebammen aus der Geburtshilfe zurück. Dabei ist ein Flächenland wie Sachsen auf ihre Arbeit angewiesen", sagt Herrmann.
"Wir brauchen im Freistaat endlich eine systematische Erhebung zur Situation der Hebammen. Dazu gehören die Angebote der Hebammenhilfe (Klinik, ambulant, Geburten, Schwangerenvorsorge, Wochenbett) sowie die Erfassung der Nachfrage von Schwangeren nach Hebammenleistungen wie Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung und 1:1 Betreuung. Nur mit Hilfe einer landesweiten und ebenso bundesweiten Statistik können wir auf Fehlentwicklungen und mögliche Unterversorgung reagieren."
Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN-Landtagsfraktion zu "Vorsorgemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten für postpartale Depression" zeigte, dass es kein landesweites Früherkennungskonzept für Wochenbettdepression gibt. Für eine gute gesundheitliche Versorgung und einen sicheren Kinderschutz sind die Sicherstellung der Hebammenversorgung und eine Stärkung der Familienhebammen in Sachsen zwingend notwendig.
» Kleine Anfrage der GRÜNEN zu "Freiberuflichen Hebammen im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/14095)
» Kleine Anfrage der GRÜNEN zu "Vorsorgemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten für postpartale Depression" (Drs. 5/14523)
» Grüner Antrag: "Ambulante Geburtshilfe und Versorgung durch Hebammen absichern – Ergebnisse der IGES-Studie umsetzen" (Drs. 5/9785)