Stellenabbauziele im öffentlichen Dienst – GRÜNE befürchten schädigenden Aderlass
(2014-162) Für den Haushaltsplanentwurf 2015/2016 fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag eine Überprüfung aller Stellenabbauziele der derzeitigen Staatsregierung. Ein entsprechender Antrag der Fraktion steht am Mittwochabend auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags (TOP 12, gemeinsam mit einem Antrag der SPD).
"Seit sieben Jahren bringt das Finanzministerium in jedem Haushaltsplan neue Stellenabbauziele aus. Dabei wurde kein einziges Mal überprüft, ob dieser Stellenabbau tatsächlich noch notwendig ist und ob die Verwaltung des Freistaates Sachsen diesen Aderlass überhaupt verkraftet", kritisiert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. "Die Stellenabbauziele gehören auf den Prüfstand. Ohne Blick auf die Konsequenzen dürfen nicht weitere Stellen abgebaut werden."
"Mit dem Haushaltsplan 2007/2008 wurden mit den Stimmen von CDU und SPD 6.441 kw*-Vermerke ausgebracht. Also 6.441 Stellen, die künftig wegfallen sollten. 2011/2012 kamen unter der CDU/FDP-Regierung weitere 5.529 kw*-Vermerke hinzu und im letzten Haushaltsplan wurde der Abbau zusätzlicher 496 Stellen beschlossen, die bis 2020 abgebaut werden sollen (sog. Stellenabbauziele). Von den insgesamt 12.466 beschlossenen kw*-Vermerken waren bis Ende 2012 bereits 5.373 Stellen tatsächlich abgebaut. Mehr als noch einmal so viele sollen in den nächsten sieben Jahren abgebaut werden."
"Wir brauchen dringend eine umfassende Analyse, welche staatlichen Aufgaben mit welchem Personal geleistet werden können. Andernfalls wird der öffentliche Dienst bald nicht mehr arbeitsfähig sein. Die Auswirkungen dieses Stellenabbaus sehen wir bereits jetzt bei den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Polizei. Im Bildungsbereich arbeitet die Staatsregierung nur noch nach dem Prinzip der Feuerwehr und versucht Flächenbrände zu verhindern. Von planvollem Handeln keine Spur", konstatiert Jähnigen.
"Im Bereich der Polizei werden wir in den nächsten Jahren mit wesentlich längeren Interventionszeiten rechnen müssen als bisher. Die durchschnittlich 20 Minuten, die die Polizei derzeit vom Notruf bis zum Eintreffen vor Ort braucht, sind schon jetzt in den Fällen von Gefahr für Leib und Leben viel zu lang."
"Auch die Hochschulen sind für die hohe Anzahl der Studierenden derzeit personell nicht gewappnet. In den Bereichen der Heimaufsicht und der Arbeitsschutzverwaltung kann bereits jetzt – obwohl die massiven Altersabgänge erst ab 2020 eintreten – ein Rückgang der Kontrollen verzeichnet werden, was auf fehlendes Personal schließen lässt."
*kw – künftig wegfallend