5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Sachsen gibt ein trauriges Bild ab
(2014-74) Anlässlich des fünfjährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Mein Statement zum Jubiläum im vergangenen Jahr lautete: ‚Der gute Wille allein reicht nicht. Taten sind gefragt! Nur diese bringen spürbare Veränderungen bei den Menschen.‘ Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass der Staatsregierung sogar der gute Wille zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abhanden gekommen ist."
"Beispiel Schulinklusion: Sie ist in Sachsen kein Hoffnungsmodell sondern allenthalben geeignet, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schüler zu verunsichern. Bis heute hat es die Staatsregierung nicht geschafft, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei steckt im inklusiven Ansatz so viel Potenzial."
"Ein zweites aktuelles Beispiel ist die gerade anstehende Novelle des Sächsischen Gesetzes über Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG). Beim Entwurf kam das federführende Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz noch nicht einmal auf die Idee, dass die UN-BRK berücksichtigt werden muss. Das wurde in der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses (24.3.14) während der Diskussion zu unserem Antrag ‚Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) an die Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention anpassen‘, mehr als deutlich. Die Staatsministerin erklärte, bis Ende der Woche prüfen zu wollen, ob die UN-BRK mit dem vorhandenen Gesetzentwurf umgesetzt werden kann."
"Mein Fazit: Es ist deutlich zu spüren, dass die Staatsregierung keinen Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-BRK erlassen hat. Das wird der Bundesrepublik Deutschland im Herbst auf die Füße fallen, wenn sie vor dem UN-Ausschuss zum Umsetzungsstand Rede und Antwort stehen muss, denn in zentralen Bereichen wie Bildung sind die Bundesländer zuständig. Sachsen kann hier nicht mit positiven Beispielen glänzen."
"Danken möchte ich jedoch den vielen Vereinen, Verbänden und Einzelpersonen, die sich auch ohne die Unterstützung der Staatsregierung auf den Weg gemacht haben, den Gedanken und die Ziele der UN-BRK voranzutreiben."
› Antrag der GRÜNEN-Fraktion "Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) an die Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention anpassen" (Drs. 5/4981)