PM 2013-301: Wahlrecht – GRÜNE wollen Zugang von Menschen mit Behinderungen und Betreuten verbessern
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will den Zugang zu Wahlen zum Sächsischen Landtag und zu den Kommunalwahlen verbessern. Dazu legt sie einen Gesetzentwurf vor, der Ende November in erster Lesung im Landtag behandelt wird.
"Bei jeder Wahl wird die geringe Wahlbeteiligung Politik beklagt", so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. "Dabei kümmert sich die Politik nicht einmal darum, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sein Wahlrecht ausüben kann. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ändern."
Herrmann beklagt die geringen Fortschritte in Sachsen, barrierefreie Wahlräume auszubieten.
"Die bisherigen Regelungen greifen zu kurz. Sozialministerin Christine Claus (CDU) zeigt keinerlei Engagement. Bei der Beantwortung meiner Landtagsanfrage verweist sie auf die Antworten aus der letzten Wahlperiode. Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass weit weniger als die Hälfte der Wahlräume einen barrierefreien Zugang gewährleisten und dass es auch Orte ohne barrierefrei zugängliche Wahlräume gibt."
Aber auch die komplizierten Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen, unübersichtliche Stimmzettel und Hinweisschilder in kleiner Schrift grenzen nach Meinung der Landtagsabgeordneten von der Wahl aus. "Nach Untersuchungen der Evangelischen Hochschule Dresden gibt es in Sachsen eine Zahl von ca. 202.000 funktionalen Analphabeten (PASS alpha 2006). Das entspricht etwa 5,45 Prozent der sächsischen Bevölkerung. Die Betroffenen können nur sehr einfache Texte lesen und nur schlecht oder fehlerhaft schreiben. Sie werden sich aus Scham kaum als Analphabeten im Wahllokal melden. Durch Verwendung einfacherer Sprache sollten mehr Wählerinnen und Wähler aus dieser Gruppe gewonnen werden."
Herrmann, die auch im Vorstand der Lebenshilfe Sachsen tätig ist, verlangt zudem, mehr Hilfen bei der Stimmabgabe zuzulassen (Assistenz). Das Wahlrecht in Sachsen sieht die Hilfe beim Wahlvorgang nur für diejenigen Personen vor, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten, dem Wahlvorsteher zu übergeben oder selbst in die Wahlurne zu legen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten – die aber lesen und schreiben können – gilt die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Assistenzperson nicht. Artikel 29 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht vor, dass sich Menschen mit Behinderungen im Bedarfsfall bei der Stimmrechtsabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen können."
"Nach der Ausweitung des Rechtes zur Briefwahl, bei der sich jede Person ohne Überprüfung einer Assistenz bedienen kann, sollte eine entsprechende Liberalisierung auch bei der Urnenwahl vorgenommen werden."
Die Landtagsabgeordnete macht sich aber auch für das Wahlrecht derjenigen stark, die derzeit pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, weil für sie eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist.
"Ich erlebe solche Menschen bei Besuchen mitunter stärker politisch interessiert als andere. Ihre Ausgrenzung steht im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. Danach sollen Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte, insbesondere das Wahlrecht, gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen können."
Auch bei einer Sachverständigenanhörung im Bundestag im Juni wurde hier fraktionsübergreifend Regelungsbedarf festgestellt.
Der Gesetzentwurf zieht auch Konsequenzen aus dem Streit um den Landtagswahltermin in Sachsen. "Wir wollen, dass Wahltermine in der Ferienzeit gesetzlich ausgeschlossen werden. Denn dies beeinträchtigt die Wahlbeteiligung und erschwert es den Kommunen, ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen." Ausnahmen sind lediglich für den Fall der Neuwahl des Landtages nach Selbstauflösung zulässig.
Im Gesetzentwurf wird darüber hinaus vorgeschlagen, wie in anderen Bundesländern Wählervereinigungen zu den Landtagswahlen zuzulassen. Wohllokale sollen so ausgewählt werden, dass sie eine gute Anbindung zum ÖPNV haben. Die Kommunen werden gehalten, Gemeinderäume und den Straßenraum unentgeltlich zur Wahlinformation zur Verfügung zu stellen.
» Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Wahlen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (Drs 5/13051)
» Hintergrundpapier zum Gesetzentwurf ‚Wahlgesetz‘
» Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Wahlausschluss betreuter Menschen