Datum: 16. September 2013

PM 2013-236: Abfall-Untersuchungsausschuss – Zeuge wirft Behörden bei S.D.R. Biotec zu späte Messungen, Informationsblockaden und verspätete Anordnungen vor

In der heutigen Sitzung des Abfall-Untersuchungsausschusses hat des Zeugen Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), den sächsischen Behörden zahlreiche Vorwürfe hinsichtlich der Überwachung des Unternehmens SDR Biotec (Pohritzsch, Lkr. Nordsachsen) gemacht.
Fischer stellte hinsichtlich potenziell gefährlicher Staubbelastungen rund um die Abfallbehandlungsanlage der Fa. S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH in Pohritzsch fest:
 
"Es gab viel zu späte Staubmessungen und Bodenanalysen: obwohl konkrete Hinweise auf potenzielle Gefährdungen für Anwohner um die Abfallbehandlungsanlage der Fa. S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH in Pohritzsch vorlagen, wurden Staubimmissionsmessungen erst am 08.09.2009 – sieben Monate nach Übermittlung des ersten Hinweises durch die DUH – eingeleitet; die Durchführung von Bodenproben wurde erst am 26.02.2009 – über 12 Monate nach der Übermittlung des Hinweises durch die DUH – veranlasst."
 
"Die Behörden informierten viel zu spät und unvollständig: Aussagen des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 26.02.2009 und des Landkreises Nordsachsen vom 23.02.2009 belegen, dass den Behörden bereits seit Oktober 2008 Informationen hinsichtlich Bleiimmissionen rund um die Anlage vorlagen. Trotzdem wurden Anwohner um die Abfallbehandlungsanlage bis zum 24.02.2009 nicht vor potenziell gefährlichen Staubimmissionen gewarnt. Und trotzdem wurden keine sofortigen Maßnahmen zur Vermeidung der Immissionen (z.B. Bodenproben, Bodensanierung, Schließung bzw. Änderung des Anlagenbetriebs) eingeleitet."
 
"Die Behörden ordneten Maßnahmen deutlich zu spät an: Erst im Nachgang der Presse-Veröffentlichung der DUH am 20.02.2009 wurden sowohl Warnungen an Anwohner als auch Bodenproben durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Diese Maßnahmen wurden offensichtlich entsprechend der in den Behörden bereits vorhandenen Informationen eingeleitet. Es ist aus Sicht der DUH nicht nachvollziehbar, wieso diese Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nicht sofort nach Feststellung der Bleibelastungen in den Dispositionsmessungen ab Anfang Oktober 2008 eingeleitet wurden."
 
"Die Anlage der S.D.R. Biotec arbeitete jahrelang nicht nach dem Stand der Technik (keine Reifenwaschanlage, keine eingekapselten Förderbänder, keine verstellbaren Fallhöhen der Förderbänder, regelmäßig nicht abgeplante Lkws etc.). Die behördliche Anordnung und Durchsetzung eines Anlagenbetriebs nach dem Stand der Technik hätte spätestens nach den ersten Hinweisen der DUH im Jahr 2008 erfolgen müssen. Eine Anordnung erfolgte erst im April 2009. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die S.D.R. Anlage jahrelang mit (auch für nicht Sachverständige) erkennbaren Mängeln betriebenen werden konnte."
 
"Jahrelange wurden giftige Schlacken ohne Entsorgungsnachweise angenommen: Trotz fehlender Nachweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung hatte die S.D.R. Biotec seit 2005 insgesamt über 68.000 Tonnen hochgiftiger Schlacken mit der Abfallschlüsselnummer 10 04 01 zur Behandlung angenommen. Bis heute ist unklar, wie die S.D.R. Biotec, trotz fehlender Nachweise, jahrelang Aluminiumschlacken mit dem Ziel der Verwertung als stabilisierter Abfall annehmen konnte."
 
» Informationspapier der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 16.09.2013 zum zweifelhaften Verwaltungshandeln sächsischer Behörden im Fall Biotec