PM 2012-411: Sächsische Mieter vor übertriebenen Preissteigerungen schützen
"Die Staatsregierung muss unverzüglich per Rechtsverordnung die Mietpreissteigerungen in sächsischen Großstädten begrenzen", fordert Gisela Kallenbach, die baupolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Damit regiert die GRÜNE Landtagsfraktion auf die gestern (13.12.) im Bundestag beschlossenen Mietrechtsänderungen.
"Innenminister Markus Ulbig (CDU) muss zügig handeln. Nach dem beschlossenen Bundesgesetz dürfen die Bundesländer für von überdurchschnittlich Mietpreissteigerungen betroffene Gebiete, die Kappungsgrenze für Mietpreiserhöhungen absenken, sodass Mieten im Zeitraum von drei Jahren statt um 20 Prozent nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen. Dies stellt eine wirksame Maßnahme dar, um den Mietanstieg zu begrenzen", so Kallenbach.
"Die Bundestagsmehrheit wollte leider nicht gegen Mietpreissteigerungen vorgehen. Darum müssen nun in Sachsen alle Chancen für den Mieterschutz genutzt werden. Im Freistaat überwiegt noch die Berichterstattung über den hohen Wohnungsleerstand in den von Schrumpfung betroffenen Gebieten. Doch in den Ballungszentren v.a. in Dresden, aber auch in einzelnen Stadtteilen anderer Städte sind in den letzten Jahren hohe Mietpreissteigerungen zu verzeichnen. Hier muss die Staatsregierung sofort aktiv werden."
Hintergrund:
- Auch in Sachsen ist vor allem in den Ballungsräumen in den letzten Jahren eine neue Dynamik auf den Wohnungsmärkten feststellbar. Unterschiedliche Statistiken weisen derzeit in Dresden z.B. einen marktrelevanten Wohnungsleerstand von maximal drei Prozent aus.
- Aufgrund des geringen Wohnungsangebotes sind bereits besonders nachgefragte Wohnungen nicht mehr am Markt vorhanden. Das Angebot an Wohnraum verknappt sich in diesen wachsenden Wohnungsmärkten und insbesondere einkommensschwache Haushalte haben Schwierigkeiten bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu finden.