Datum: 17. Oktober 2012

PM 2012-341: Verkauf von Meldedaten an die NPD ohne Wissen der Betroffenen bleibt erlaubt

"CDU und FDP haben mit Ablehnung des Gesetzentwurfes verhindert, die Übermittlung von Meldedaten von der vorherigen Einwilligung des Betroffenen abhängig zu machen", kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

"Somit bleiben die sächsischen Meldebehörden berechtigt, zu Werbezwecken und über das Internet sowie Namen und Adressen von Wahlberichtigten im Vorfeld von Wahlen an Parteien, wie die NPD im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 zu übermitteln."

"Meinten es CDU und FDP mit der Erhöhung des Datenschutzniveaus wirklich ernst, hätten sie der Einwilligungslösung für die Übermittlung von Meldedaten für Zwecke der Direktwerbung zustimmen müssen. Für eine entsprechende Initiative im zukünftigen bundeseinheitlichen Melderechtsgesetz rühmt sich Innenminister Markus Ulbig. Diese greift aber zu kurz", so Lichdi.

"Denn selbst wenn die Initiative den Vermittlungsausschuss im November 2012 passiert, wird das Bundesgesetz frühestens 2014 in Kraft treten und ändert nichts an den Datenübermittlungsbefugnissen an Parteien, Religionsgemeinschaften und Adressbuchverlage, soweit die Betroffenen nicht ausdrücklich widersprochen haben."
» Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Drs. 5/1533)
» Das Eckpunktepapier » Mehr zum Thema

Hintergrund:
CDU und FDP haben heute den GRÜNEN Gesetzentwurf zur Einführung der Einwilligungslösung für die Übermittlung von Meldedaten an private Firmen abgelehnt.
Die LINKE stimmte zu, die SPD enthielt sich.
Nach Gesetzeslage erfolgt die Übermittlung ohne Kenntnis der Betroffenen und solange, bis ein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt.
Die kommunalen Meldebehörden erzielen damit Millioneneinnahmen (im Jahr 2011 erzielten 147 der 299 kommunalen Meldebehörden 1,06 Mio. EUR Einnahmen – vgl. Kleine Anfrage Drs. 5/9651, weiterführende Informationen.