PM 2012-201: Inklusion von Studierenden mit Beeinträchtigungen gehört in Zielvereinbarungen
Zur öffentlichen Anhörung im Sächsischen Landtag über die ‚Situation von Studierenden mit Behinderung und chronisch Kranken an sächsischen Hochschulen‘ erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die anwesenden Sachverständigen waren sich einig: An Engagement und Wille zur Inklusion von Studierenden mit Behinderungen mangelt es den sächsischen Hochschulen keinesfalls. Allerdings bleiben viele gute Maßnahmen hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück, weil die Mittel für ihre Umsetzung fehlen und dadurch etwa im Zweifel Lehrmaterialien für sehbehinderte Studierende zu spät zur Verfügung stehen. Auf diese Weise können selbst Studienabbrüche provoziert werden."
"Wissenschaftsministerium und Hochschulen müssen in den kommenden Zielvereinbarungen verstärkt die Rechte und Bedarfe von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Mittel für diese wichtige Aufgabe berücksichtigen. Langzeitstudiengebühren, auch dies wurde heute klar, würden verstärkt solche Studierende treffen. Um in den Genuss von Studienzeitverlängerungen und Prüfungserleichterungen zu kommen, müssen Studierende mit Beeinträchtigungen erst einmal als solche anerkannt sein. Genau diesen Schritt fürchten aber über die Hälfte der betroffenen Studierenden aus Sorge vor Stigmatisierung. Auf diese Weise ergibt sich ein Teufelskreis, dessen trauriger Höhepunkt nach dem Willen der Regierungskoalition schnell bei 500,00-Euro-Rechnungen oder einem Studienabbruch liegen kann."