PM 2011-196: Landtagsverkleinerung? – Verhinderung von Überhangmandaten gehört auf die Tagesordnung
Zum erneuten Vorschlag einer Landtagsverkleinerung durch CDU-Fraktionsvorsitzenden Steffen Flath, erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Jeder Einwohner bezahlt im Jahr nicht einmal 4 Cent pro Landtagsabgeordneten. Die Kosten können kein entscheidendes Argument für die Landtagsverkleinerung sein. Viel wichtiger erscheint es mir, zu verhindern, dass durch Überhang- und Ausgleichsmandate die Zahl der Abgeordneten immer deutlicher über der in der Verfassung vorgesehenen Größe liegt. An diesem Punkt sind wir ebenso gerne zu Änderungen bereit wie bei der Senkung der Hürden für Volksabstimmungen."
Gerstenberg mahnte eine weitere Modernisierung an. "Die Bürgerinnen und Bürger müssen künftig wie bei der Kommunalwahl zwischen den Kandidaten auf der Liste einer Partei auswählen können. Außerdem sollten in Sachsen endlich auch Wählergemeinschaften zur Landtagswahl antreten können."
Eine Verkleinerung des Landtags sieht der GRÜNEN-Politiker kritisch. "Diese Regierung braucht mehr und nicht weniger Kontrolle. Kleine Fraktionen mit dann nur noch fünf Abgeordneten können dieser Aufgabe nur ungenügend gerecht werden."
Der Sächsische Landtag besteht derzeit nicht aus den vorgesehenen 120, sondern aus 132 Abgeordneten.