PM 2010-248: GRÜNE: Koalition sägt trotz Bedenken des Juristischen Dienstes und Einwänden der Kommunen am Baumschutz
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des Juristischen Dienstes sowie Einwänden von Kommunen und Umweltverbänden haben die Koalitionsfraktionen in der heutigen Umweltausschusssitzung ihre Änderungen am Baumschutz durchgeboxt.
Nach dem Willen von CDU- und FDP-Fraktion sollen Genehmigungen für Baumfällungen künftig von den Kommunen kostenlos erteilt werden und für Bäume bis zu einem Meter Stammumfang (etwa 31,8 cm Stammdurchmesser) ganz entfallen.
"CDU und FDP schränken unter dem Mäntelchen des Bürokratieabbaus den Naturschutz in Sachsen ein. Dabei ignorieren sie die Einwände aller Fachleute und lassen am Ende die Kommunen auf den Kosten sitzen", kritisiert Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Der Gesetzentwurf ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und verstößt damit gegen die sächsische Verfassung."
"Wir werden vor der Abstimmung des Gesetzentwurfs am 1. September beim Juristischen Dienst des Landtags um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs bitten", so Kallenbach.
Die GRÜNE-Fraktion hatte schon vor der Sommerpause den Juristischen Dienst angerufen, weil CDU und FDP den kommunalen Spitzenverbänden nicht die Möglichkeit zur Stellungnahmen zum geänderten Gesetzentwurf geben wollten.
"Eine Reihe von ökologisch wichtigen Bäumen erreicht den Stammumfang von einem Meter nie oder erst nach Jahren. Bis zu einem Alter von etwa 40 Jahren werden viele Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken darum ungeschützt sein", so die Abgeordnete. "Denn der durchschnittliche, jährliche Stammzuwachs beträgt nur etwa 2,5 cm."
» Stellungnahme Sächsischer Städte- und Gemeindetag (PDF)
Stellungnahme Naturschutzbund Sachsen (NABU) (PDF)