PM 2008-343: Tierschutzverbandsklagegesetz abgelehnt – CDU beleidigt Tierschützer
Schwarzer Tag für den Tierschutz
Als „schwarzer Tag für den Tierschutz“ kritisiert die GRÜNE-Landtagsfraktion die Ablehnung des Tierschutzverbandsklagegesetzes durch die Mehrheit des Sächsischen Landtags.
„Der Landtag hat damit ein faires rechtsstaatliches Verfahren verhindert, dass auf der Basis des Tierschutzgesetzes ein fundierter Abwägungsprozess zwischen Tier- und anderen Interessen überhaupt erst möglich gemacht hätte“, erklärt Elke Herrmann, Sprecherin für Tierschutz der Fraktion.
„Das Beispiel Naturschutz zeigt, dass mit einem Verbandsklagerecht und den entsprechenden Mitwirkungsrechten dem Schutzgedanken des Grundgesetzes erfolgreich Geltung verschafft werden kann“, so Herrmann.
„Die Vorwürfe der CDU-Fraktion, dass mit so einem Gesetz eine Prozessflut zu erwarten wäre, ist eine Beleidigung von engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern, die diese mit Recht empört“, so die Abgeordnete.
„Tierschutzvereine werden sich auf wenige, ausgewählte und besonders beispielgebende Fälle beschränken. Klageberechtigt nach dem Gesetz wären nur sachsen- bzw. bundesweit anerkennte Tierschutzverbände, die schon mindestens drei Jahre bestehen.“
Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Im deutschen Rechtssystem kann aber nur klagen oder einen Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren einlegen, wer in seinen eigenen Interessen berührt ist. Das ist bisher ausschließlich bei den Tiernutzern der Fall. Tiere sind davon naturgemäß ausgeschlossen.