Datum: 13. Juni 2008

PM 2008-192: GRÜNE Vorschläge für ein kinder- und jugendgerechtes Sachsen

Kinder und Jugendliche ernst nehmen, indem wir ihnen Rechte geben
Anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur ‚Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen‘ und des Antrags ‚Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Grundgesetz‘, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir benötigen in Sachsen einen Politikwechsel hin zu einer kinder- und jugendpolitischen Perspektive. Wir wollen Kindern und Jugendliche mit Rechten auf Verfassungsebene und auf kommunaler Ebene ausstatten.“
„Dabei lassen wir die Form der Einbeziehung im Ermessen der Kommune. Die Verfahren müssen nach Thema und Alter unterschiedlich sein, wichtig ist das sie durchschaubar und die Erfolge erlebbar sind.“
„Wenn Kinder und Jugendliche ernst genommen werden und erfahren, dass das was sie sagen, wert geschätzt wird, erreichen wir die beste Prävention gegen eine Anfälligkeit von demokratiefeindlichen Parolen.“
„Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass Jugendliche Beteiligungsrechte bekommen, an demokratischen Verfahren wie Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Kommunalwahlen mitzuwirken.“
„Zudem sollen Gemeinderat und Kreistag Kinder und Jugendliche in ihre Entscheidung einbeziehen, z. B. auch bei Verkehrsfragen, kommunalen Museumskonzeptionen und nicht nur im Rahmen der Jugendhilfe.“
„Kinder und Jugendliche sind in ihren eigenen Angelegenheiten Experten. Wir müssen weg vom fürsorglichen ‚für Kinder denken‘ und sie beteiligen.“
Der Gesetzentwurf (Drs. 4/12514) und der Antrag (Drs. 4/12533) werden am Mittwoch bzw. am Donnerstag nächster Woche in den Landtag eingebracht.
Der unten angehängten Kleinen Anfrage (Drs. 4/11140) gibt ihnen ein Überblick über den aktuellen Stand der Beteiligung von Kinder und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen in sächsischen Kommunen. Das Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf und Antrag Der Gesetzentwurf (Drs. 4/12533) Der Antrag (Drs. 4/12514) Kleine Anfrage ‚UN-Kinderrechtskonvention‘ (Umsetzung Sachsen) Drs. 4/11140