Datum: 28. März 2008

PM 2008-109: GRÜNE unterstützen Gnadengesuch des wegen Inzest verurteilen Patrick S.

Es widerspricht zutiefst meinem Freiheitsgedanken, dass sich der Staat in eine intime Beziehung von zwei Menschen einmischt
Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, begrüßt die Aussetzung des Strafvollzugs gegen den wegen Inzest verurteilten Pastrick S. Sie unterstützt sein Gnadengesuch ausdrücklich.
„Ich fordere Justizminister Mackenroth auf, das Gnadengesuch von Patrick S. sorgfältig und wohlwollend zu prüfen. Die ausstehende Gefängnisstrafe von über einem Jahr sollte Patrick S. erlassen werden“, fordert Herrmann.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Inzest-Paragraphen als verfassungsgemäß zu bestätigen, kann ich nicht nachvollziehen. Es widerspricht zutiefst meinem Freiheitsgedanken, dass sich der Staat in eine intime Beziehung von zwei Menschen einmischt“, so die grüne Abgeordnete.
„Gründe, die eine Bestrafung rechtfertigen, kann ich nicht erkennen. Sofern das Gericht in Betracht zieht, dass die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung für in der Beziehung gezeugte Kinder größer ist als in anderen Partnerschaften und dies als Grund für eine Strafbewehrung anführt, ist das klare Eugenik“, erklärt Herrmann.
„Im Fall des sächsischen Geschwisterpaares kommt hinzu, dass es nicht zusammen aufgewachsen ist – ein klassischer Inzestfall liegt hier nicht vor. Herr Mackenroth sollte dies in seine Überlegungen mit einbeziehen“, so Herrmann.
„Ich wünsche dem Geschwisterpaar daher viel Erfolg bei ihrem Gnadengesuch und vor dem Europäischen Gerichtshof.“