Datum: 04. Oktober 2006

PM 2006-360: Elterngeld muss zu Veränderungen beim sächsischen Landeserziehungsgeld führen

Der Bundestagsbeschluss zum Elterngeld muss zu Veränderungen beim sächsischen Landeserziehungsgeld ab 01.01.2007 führen. Das fordert die GRÜNE-Fraktion in einem Antrag an den Sächsischen Landtag.
„Die Ankündigung von Sozialministerin Helma Orosz, dass das
Landeserziehungsgeld ab 2007 nach 14 Monaten nach der Geburt des Kindes gezahlt wird, reicht nicht aus“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Die Voraussetzungen zum Bezug des Landeserziehungsgelds müssen auch an den politischen Strategiewechsel auf der Bundesebene angepasst werden.“
Bisher können in Sachsen Eltern u.a. kein Landeserziehungsgeld beanspruchen, wenn ihr Kind eine mit staatlichen Geldern geförderte Kita besucht. „Die Frage <> gehört der Vergangenheit an. Beides muss für Eltern möglich sein. Ebenso wenig kann es im Interesse der Gesellschaft sein, Familien vor die Entscheidung zwischen dem Anspruch auf Landeserziehungsgeld und dem Kita-Besuch ihres Kindes zu stellen“, unterstreicht Elke Herrmann. „Das Recht auf frühkindliche Bildung steht nicht im Gegensatz zu der Entscheidung von Eltern, länger als 14 Monate im Beruf auszusetzen.“
Eine der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Landeserziehungsgeld ist bisher, dass kein mit staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege beansprucht wird (§ 1 Abs. 1 Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz – SächsLErzGG). Diese Einschränkung folgte der Logik der Kindertagesstätte als Familien entlastendes Angebot. Mütter sollten mit der Unterstützung durch das Landserziehungsgeld ermutigt werden, ihre Kinder zu hause zu erziehen. Die Kita stand für ein anderes Lebens¬modell, dass nicht durch eine „Doppelförderung“ bevorzugt werden sollte.