Datum: 06. September 2019

Frauenanteil im Landtag sinkt drastisch von 34,9 auf 27,7 Prozent – GRÜNE: Mit einem Paritätsgesetz wäre das nicht passiert

(2019-191) Weniger als ein Drittel der Abgeordneten des neuen sächsischen Landtags sind Frauen. Während am Ende der 6. Wahlperiode (Stichtag: 30.08.2019) 34,9 Prozent der Landtagsabgeordneten weiblich waren, wird der Landtag in seiner ersten Sitzung einen Frauenanteil von nur noch 27,7 Prozent aufweisen, sofern alle gewählten Personen das Mandat annehmen.

"Ohne die konsequente parteiinterne Gleichstellungspolitik von GRÜNEN und Linken sähe es noch schlimmer aus", erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.

"Mit unserer paritätisch besetzten Landesliste und einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis bei den chancenreichen Direktkandidierenden, konnten wir sicherstellen, dass die neue GRÜNE-Landtagsfraktion ebenso wie die vorhergehende zu gleichen Teilen aus weiblichen und männlichen Abgeordneten besteht. Hinzu kommen die GRÜNEN Direktmandate, die sogar zu zwei Dritteln von Frauen errungen wurden. Die GRÜNE-Fraktion repräsentiert anders als ein Teil der anderen Fraktionen somit die Bevölkerungszusammensetzung in Sachsen."

"Im Bundesvergleich schneidet Sachsen beim Frauenanteile der Landesparlamenten somit sehr schlecht ab. Ebenso wie nach der Bundestagswahl 2017 bedeutet eine Stärkung der AfD, die in weiten Teilen die Selbst- und Mitbestimmungsrechte von Frauen einschränken will und so auch bei der Aufstellung ihrer Kandidierenden agiert, fast schon zwangsweise ein Sinken des ohnehin niedrigen Frauenanteils im Landtag", bedauert Meier.
 
"Entscheidend für den Anteil der weibliche Abgeordnete ist die Aufstellung der Kandidierenden durch die Parteien. Haben Frauen die gleichen Chancen, schlägt sich das auch im Parlament nieder. Das Grundgesetz fordert in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Wer das erreichen will, kommt im Hinblick auf die angemessene Repräsentation der Hälfte der Bevölkerung im Landtag um ein Sächsisches Paritätsgesetz, das auch die Direktmandate in den Blick nimmt, nicht mehr herum."