Datum: 19. Dezember 2024

Mietpreisbremse – Löser: Wohnen ist ein Grundrecht, Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden

Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zur Dritten Aktuellen Debatte der Fraktion DIE LINKE: „Mieten wirksam deckeln und Mietpreisbremse anziehen!“

5. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 19.12.2024, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Sachsens Großstädte wachsen, aber das Wohnraumangebot wächst zurzeit aufgrund des Einbruches der Bautätigkeit nicht mit. Anders als in vielen ländlichen Bereichen in Sachsen steigen die Mieten in den Großstädten Leipzig und Dresden auch deswegen unaufhaltsam. Allein in Leipzig betrug der durchschnittliche Anstieg der Mieten von 2023 auf 2024, also nur in einem Jahr, fünf Prozent.

Wir haben in Sachsen als Koalition von CDU, SPD und Grünen die Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden bis 2025 eingeführt. Das war ein wichtiger und richtiger Schritt, denn ohne die Mietpreisbremse wäre diese Steigerung sehr wahrscheinlich noch deutlicher ausgefallen.

2025 droht mit dem Auslaufen der Mietpreisbremse eine weitere Anhebung der Mieten und die Verdrängung vieler Menschen aus ihren Stadtteilen. Die Mietpreisbremse begrenzt aktuell den Preisanstieg bei neu geschlossenen Mietverträgen im Bestand auf maximal 10 Prozent gemessen an der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Auch wenn das oft vermischt wird und als Argument gegen die Mietpreisbremse verwendet wird: Neu gebaute Wohnungen sind davon explizit ausgenommen. Aber die Mietpreisbremse wirkt nicht nur beim Wohnungswechsel, auch bei Mietanhebungen in laufenden Mietverträgen verlangsamt die Mietpreisbremse den Kostenanstieg, denn der Vergleichswert ist der Mietenspiegel.

Und der Mietspiegel ergibt sich aus den Neuvertragsmieten der letzten Jahre. Die Mietpreisbremse hilft also über kurz oder lang fast allen Mieterinnen und Mietern und hat eine preisdämpfende Wirkung.
Sie schützt vor unkalkulierbaren Kostenanstiegen, die weit über den Lohnsteigerungen liegen. Und sie erlaubt es Menschen, in ihrem sozialen Umfeld wohnen zu bleiben.

Der Mieteranteil gerade hier im Sachsen mit unserer Vielzahl an Kleinstädten ist aus historischen Gründen hoch. Zwei Drittel der Sächsinnen und Sachsen wohnen in Mietwohnungen. Unsere Nachbarn in Brandenburg haben die Mietpreisbremse nicht nur auf Potsdam als Großstadt beschränkt, sondern über ein Dutzend auch kleinere Gemeinden am Stadtrand auf diese Weise geschützt. Mit etwas mehr politischem Mut könnten also auch Bewohnerinnen kleinerer Orte, wie Markkleeberg und Radebeul, geschützt werden.

Voraussetzung für eine Verlängerung der Mietpreisbremse in Sachsen ist allerdings eine Verlängerung der Bremse im Bund. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns zusammen mit der SPD im Bund für diese Verlängerung der Mietpreisbremse ein. Erst diese Woche ist dieser Beschluss im Bundeskabinett gefast wurden. Es sind CDU und CSU die hier blockieren und den Mieterschutz lieber auslaufen lassen wollen.

Die Begründung ist, man will dies erst nach der Bundestagswahl entscheiden. Man fragt sich, wozu es eigentlich Wahlprogramme gibt, in denen politische Parteien ihre Programmatik darstellen. Es kann doch nicht sein, dass die CDU, die den Anspruch erhebt, den zukünftigen Bundeskanzler in Deutschland zu stellen, in dieser Frage den Wählerinnen und Wählern keinen reinen Wein einschenkt.

Die Leute müssen doch vor der Bundestagswahl wissen, ob die Union für oder gegen die Mietpreisbremse in Deutschland ist.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Wohnraum zum Spielball automatisierter Marktmechanismen oder von internationalen Rentenfonds wird.

Unser Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Erhöhungen zu schützen, ohne die Interessen der Vermieterinnen und Vermieter zu ignorieren. Es braucht neben mietpreisdämpfenden regulatorischen Eingriffen aber auch unbedingt eine Unterstützung des Wohnungsbaus. Und zwar des Sozialwohnungsbaus wie auch des freien Wohnungsmarktes. Dazu haben wir einen Antrag vorgelegt, der heute noch besprochen werden wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wohnen ist ein Grundrecht. Wenn wir jungen und alten Menschen, Familien und Menschen mit weniger finanzielle Möglichkeiten auch weiterhin eine gute Zukunft in Sachsen ermöglichen wollen, dann darf das Thema Wohnen nicht zum Luxusgut werden.

Dafür brauchen wir private Investitionsbereitschaft und öffentliche Förderung. Und dort wo, sonst soziale Verwerfungen drohen, müssen wir dem Markt Grenzen setzen.

Unterstützen Sie mit uns den Mieter*innenschutz und nehmen Sie vielen Menschen die Sorge, sich bald keinen Umzug oder eine eigene Wohnung mehr leisten zu können.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.