Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – BÜNDNISGRÜNE kritisieren Blockade der Beitragsanpassung
Die Ministerpräsidentinnen- und präsidenten haben heute die Entscheidung zur Anpassung des Rundfunkbeitrages auf Dezember vertagt. Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die gescheiterte Einigung zum Rundfunkbeitrag ist ein fatales Zeichen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Blockade der Beitragspopulisten unter den Länderchefs unterminiert die medienpolitische Handlungsfähigkeit in Deutschland ganz grundsätzlich. Vom Schaden für die öffentlich-rechtlichen Sender, die absehbar vor das Bundesverfassungsgericht gedrängt werden, ganz zu schweigen. Es ist alles andere als sicher, dass im Dezember eine Einigung zum Beitrag und zu einem künftigen Finanzierungsmodell gelingt. Söder und Co. betreiben eine gefährliche Symbolpolitik. Von einem ehrlichen Interesse an einem gelingenden Reformprozess kann nun keine Rede mehr sein.“
„Es ist vollkommen klar, dass eine Strukturreform sich nur langfristig auf die Kosten auswirken kann. Deshalb muss diese Reform jetzt durch eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags flankiert werden. Das ist im Sinne der finanziellen Planungssicherheit und geschieht auf Grundlage des geltenden staatsfernen KEF-Verfahrens.“
Zu den konkreten Inhalten der Strukturreform erklärt Dr. Claudia Maicher ausführlich:
„Die Strukturreform ist notwendig. Die Änderungsvorschläge sind weitreichend und machen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt zukunftsfest und effizienter. Uns BÜNDNISGRÜNEN geht es um eine echte Stärkung. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird zwar auch durch eine bessere Wirtschaftlichkeit gesichert. Vor allem aber müssen die Qualität stimmen und die Angebote für eine Breite der Gesellschaft überzeugend sein.“
„Wir sehen im Beschluss weitgehend tragfähige Kompromisse. Die Länder machen sinnvolle Effizienzvorgaben, zum Beispiel durch inhaltliche Kompetenzzentren und das Federführungsprinzip in der ARD, die Begrenzung der Ausgaben für Sportrechte, die Deckelung der Gehälter für Intendantinnen und Intendanten, die Kooperationsverpflichtungen und eine gemeinsame Plattform.“
„Der Abbau von Mehrfachangeboten ist prinzipiell zu begrüßen. Darin liegt auch einiges Sparpotenzial. Es darf beim Konsolidierungsprozess aber keine regionale und publizistische Vielfalt verloren gehen.
„Nicht zu Ende gedacht erscheint mir das Vorhaben, die Inhalte von 3sat in den Sender Arte einzugliedern. Es muss nicht alles bleiben, wie es ist. Aber es wäre nicht hinnehmbar, wenn dadurch Umfang und Vielfalt von anspruchsvollen kulturjournalistischen Angeboten eingedampft werden. Nicht ohne Grund werden die zwei internationalen Kooperationen im Entwurfstext weiterhin einzeln beauftragt. Ohne eine Abstimmung mit den Partnern in drei Ländern wäre der Vorschlag nicht umsetzbar.“
„Bei der Reduzierung von linearen Kanälen müssen die Spareffekte ohnehin realistisch betrachtet werden. Weniger Hörfunk- und Fernsehspartensender werden nicht zu umfangreichen Einsparungen führen. Denn wenn die lineare Nutzung abnimmt, müssen dafür attraktive nicht-lineare Angebote ausgebaut werden. In welcher Form der Auftrag künftig erfüllt wird, das können am besten die Programmverantwortlichen selbst entscheiden.“
„Kritisch sehen wir eine Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit. Wenn Angebote an den Nutzungsgewohnheiten vorbeigehen, wäre der öffentlich-rechtliche Auftrag online nicht mehr zeitgemäß erfüllbar.“