Sächsische Bauordnung – Löser: Wir erleichtern das Bauen und bringen die nachhaltige Mobilität voran

Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958“ (Drs 7/13736)

82. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch 31.01.2024, TOP 9

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,

wir werden heute das Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2018 Strich 958 verabschieden. Das klingt denkbar bürokratisch. Dahinter versteckt sich aber ein kleiner Meilenstein für die Entbürokratisierung des Bauens.

In erster Linie geht es bei dem Gesetzentwurf darum, Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieurdisziplinen die Möglichkeit einzuräumen, ihren Beruf auch in Deutschland auszuführen. Dafür müssen sie Bauanträge einreichen dürfen.

Die hierzulande lange gepflegte – und aus meiner Sicht bewährte – Herangehensweise, dass man zur Erlangung der sogenannten Bauvorlageberechtigung Mitglied in einer Kammer sein muss, die wiederum Aufnahmekriterien und Weiterbildungspflichten festlegt, steht nicht in Einklang mit der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen unter den Mitgliedstaaten der EU.

Erfreulicherweise war es möglich, in der Sache einen Kompromiss mit der EU-Kommission zu erzielen, sodass wir unsere berufsständischen Regeln erhalten können, die für eine hohe Qualität bei Planungsaufgaben und für Sicherheit für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sorgen.
Um allerdings Fachleuten aus dem europäischen Ausland ebenfalls die Möglichkeit zu geben, bei uns tätig zu werden, sind einige Änderungen am Sächsischen Architektengesetz und dem Sächsischen Ingenieurgesetz erforderlich, die wir jetzt auf den Weg bringen.

Allerdings ist es auch notwendig, den Paragrafen zur Bauvorlageberechtigung in der Sächsischen Bauordnung an diese Änderungen anzupassen. Dies gab die Gelegenheit, auch weitere Modernisierungen der Bauordnung vorzunehmen.

Bei den Beratungen zur letzten größeren Novelle der Bauordnung vor anderthalb Jahren hatte ich mich bereits dafür stark gemacht, häufiger zu überprüfen, ob die Gesetzeslage für das Bauen noch den Anforderungen der Gegenwart entsprechen.

Ich bin deshalb sehr froh, dass wir einige Änderungen, auf die sich die Bauministerkonferenz im Herbst für die Musterbauordnung verständigt hatte, nun schon relativ zügig in Sachsen umsetzen können. Außerdem haben sich auch aus der Anhörung des Gesetzentwurfes Anregungen ergeben, die wir aufnehmen konnten. Dafür möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalition ausdrücklich bedanken.

Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns ganz besonders für die Einführung des Gebäudetyp E eingesetzt. Das E steht dabei für „einfach“ oder „experimentell“. Dadurch kann Bauen deutlich einfacher und kostengünstiger werden.

In vielen Ländern sind beispielsweise auf Putz verlegte Leitungen auch im Neubau nach wie vor Standard. In Deutschland ist das nicht der Fall und führt zu höheren Kosten und auch einem erhöhten Einsatz von Ressourcen beim Bauen.

Dabei würden sich viele Menschen aber mit einem sichtbaren Wasserrohr im Bad eher anfreunden können als mit einer hohen Miete, um bei meinem Beispiel zu bleiben.

Ich weiß natürlich, dass dazu privat- und vertragsrechtlich noch einige Dinge zu klären sind, bevor diese Regelung in der Breite Wirkung entfalten kann. Der Bundesrat hat entsprechende Initiativen aber bereits auf den Weg gebracht, sodass nun das Bundesjustizministerium am Zug ist.

Da es hier ganz klar um eine Liberalisierung geht, bin ich guter Dinge, dass es damit vorangehen wird.
Weiterhin konnten wir die Erleichterung des Ausbaus von Dachgeschossen für Wohnzwecke erreichen. Dazu gehört auch, dass im Einzelfall auf die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen verzichtet werden kann.

Damit wird die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden attraktiver und wir können – wiederum ressourcenschonend – Wohnraum da ergänzen, wo er stark nachgefragt wird.

Zwei weitere Verbesserungen möchte ich nicht unerwähnt lassen: Die eine ist die Anpassung des Volumens verfahrensfreier Gebäude beim Bau von Ladestationen für den ÖPNV auf eine gängige Größe.
Damit entfällt das Bauantragsverfahren und wir geben unseren Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, ihr Netz besser, schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand zu erweitern. Damit können mehr klimaschonende und angenehm leise E-Busse durch Sachsens Städte schnurren.

Das zweite ist eine kleine Anpassung für den Ausbau des Mobilfunknetzes. Es wird zukünftig einfacher sein, auch größere Mobilfunkmasten zu errichten.

Damit können Netzlücken effektiver geschlossen werden. Dass das an vielen Stellen noch nötig ist, weiß jeder, der in Sachsen unterwegs ist.

Insgesamt sind wir mit diesen Anpassungen sehr zufrieden und ich hoffe, dass wir auch weiterhin so flexibel verschiedene Anforderungen, die sich durch die Weiterentwicklung der Technik aber auch gesellschaftlicher Diskussionen ergeben, in Sächsisches Recht überführen können.

Das wäre für einen modernen Freistaat ein gutes Zeichen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!