Eine Kita für alle – mit dem neuen Kitagesetz
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass alle Kinder in Sachsen gut aufwachsen. Die Novelle des Kitagesetzes ist ein weiterer Schritt zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Sachsen. Wir verbessern die personelle Ausstattung der Kitas, stärken die Kindertagespflege als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung und schärfen den Bildungsauftrag. So wurde der jährliche Landeszuschuss pro Kind rückwirkend zum 1. Januar 2023 um 200 Euro erhöht. Ab 1. August stieg dieser Zuschuss nochmals um 218 Euro an.
In Reaktion auf die Anhörung zum Gesetzentwurf haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen insbesondere beim Thema Inklusion nachgesteuert und die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung als Regelfall im Gesetz verankert.
Ein Erfolg ist zudem die Anerkennung der Früherkennungsuntersuchungen („Gelbes Heft“) als Nachweis der „Kita-Tauglichkeit“. Damit werden Familien und Kinderärzte gleichermaßen entlastet, es wird Bürokratie abgebaut und die Prävention gestärkt.
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf: „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen“
- Redebeitrag Christin Melcher: „Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu mehr Qualität in unseren Kitas“
- Pressemitteilung: „Landtag verabschiedet Kitagesetz-Novelle: Mehr Personal, mehr Geld vom Land, eine Kita für alle!“