Beamtengesetz – Lippmann: Im Wettbewerb um die besten Köpfe braucht es mehr Wertschätzung und eine bessere Personalplanung
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes“ (Drs 7/10386)
71. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 31.05.2023, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
„Die bestmögliche Verwaltung für einen gut funktionierenden Freistaat“ – schon im Wahlprogramm 2019 war das ein BÜNDNISGRÜNES Motto. Das Leitbild hat es schließlich auch in den gemeinsamen Koalitionsvertrag geschafft, in welchem wir als Koalition ein sehr gutes Leitbild für die Zukunft einer leistungsfähigen Verwaltung beschrieben haben.
In den vergangenen fast vier Jahren haben wir als Koalition schon einiges an Meilensteinen umsetzen können, denn uns ist klar: Ohne mehr Wertschätzung für Beamtinnen und Beamte und ohne eine bessere Personalplanung wird der Freistaat im Kampf um die besten Köpfe für unsere Zukunft verlieren.
Wir haben als Koalition bereits Einiges erreicht: Insbesondere die FH Meißen, die mit ihrer Ausbildung das Fundament für das Handeln der Beamtinnen und Beamten bildet, wurde durch die Koalition maßgeblich gestärkt und soll weiter gestärkt werden.
Das Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule, die wir in diesem hohen Haus vergangenes Jahr verabschiedet haben, zielt auch darauf, die Studierenden fit für die Zusammenhänge in der Europäischen Union zu machen. Denn Verwaltung gestaltet – und das schon lange nicht mehr bloß auf Landes- oder nationaler Ebene.
Die Krisen der vergangenen Jahre haben uns, wohl deutlicher als zuvor, vor Augen geführt, dass die Europäische Union inzwischen weit mehr ist als eine bloße Wirtschaftsunion. Viele große, aber auch viele kleine Maßnahmen beeinflussen unser tägliches Leben. Umso wichtiger ist es, dass Beamtinnen und Beamte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Chance haben, Einblicke in die Abläufe der supranationalen Institution zu bekommen. Denn auch für die Verwaltung gilt, was die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer bei ihrer Abschiedsrede in Bezug auf die Justiz sagt: „Diversität ist bereichernd, damit die Gerichte – oder in unserem Fall die Verwaltung – den Menschen gut zuhören können, mit unterschiedlich trainierten Ohren.“
Der Blick über den Tellerrand durch Tätigkeiten bei internationalen Organisationen wird zukünftig eine Maßnahme der Personalentwicklung sein – ein weiterer Schritt in die Richtung eines pluraleren Beamt*innentums, das seine verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven in den Berufsalltag einbringen kann.
Die notwendige Modernisierung erschöpft sich jedoch nicht in der Verwendungsbreite der Beamtenschaft. Die Möglichkeit eines Feedback-Gesprächs, die durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen integriert werden soll, stärkt einen Austausch auf Augenhöhe zwischen Beamtinnen und Beamten und dem Dienstherrn. Das kann diese bestärken, sich einzubringen und auch interne Abläufe um ihre Überlegungen, Erfahrungen und Wissen zu bereichern. Eine solche Regelung bietet das Potenzial für eine moderne und offene Kommunikationskultur, die auch Ausdruck moderner Personalführung ist. Zudem stärkt auch die Fortentwicklung des Landespersonalausschusses die Verwaltung als Ganzes.
Abschließend möchte ich noch auf den Änderungsantrag der Linksfraktion zu sprechen kommen, der ein BÜNDNISGRÜNES Herzensanliegen behandelt: Die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte. Durch einen Zuschlag durch den Dienstherrn soll es ihnen ermöglicht werden, nachteilsfrei gesetzlich versichert zu bleiben oder sich gesetzlich zu versichern. In einer diverser werdenden Beamtenschaft bedeutet dieser Zuschlag nicht nur eine finanzielle Entlastung vor allem für Beamtinnen und Beamtre in den niedrigeren Besoldungsstufen. Er steigert auch die Attraktivität beispielsweise für Quereinsteigende. Angesichts der sicher steigenden Beiträge des Freistaates zu den Krankenkosten aufgrund der demographischen Entwicklung dient eine solche Regelung zudem der finanziellen Nachhaltigkeit.
Unsere heutige Ablehnung des Änderungsantrages hat deswegen nichts damit zu tun, dass wir unsere Meinung zu diesem Herzensthema geändert. Ganz im Gegenteil: Die pauschale Beihilfe ist Bestandteil eines Änderungsantrags zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Besoldungsrecht – denn da gehört es auch hin.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir den Gesetzesentwurf hierzu noch vor der Sommerpause verabschieden können und damit auch dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen werden kann – zum Wohle der Beamtinnen und Beamten in Sachsen. Bis dahin bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank