Polizeibehördengesetz – Lippmann: Gesetzentwurf der AfD bringt mehr Schaden als Nutzen
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes“ (Drs 7/6950)
71. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 31.05.2023, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wenn man der Exekutive Rechtssetzungsbefugnisse überträgt, müssen diese sich immer in engen und von der Legislative vorgezeichneten Grenzen halten. Nur so wird das fragile Gleichgewicht der Gewalten gehalten.
Diesem Grundsatz allerdings läuft der von der AfD eingereichte Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeibehördengesetzes völlig entgegen. Die AfD möchte hier zwar keine neue Grundlage für Rechtsverordnungen schaffen. Sie will allerdings die bereits bestehende so verändern, dass es sich anschließend um eine bloße Karikatur einer verfassungsmäßigen Grundlage handelt. Dabei kann die Frage, ob der Radius um Schulen von 100 auf 200 Meter erhöht werden soll, offen bleiben.
Viel brisanter und Motivation meiner anfänglichen Ausführungen sind die Änderungen des Absatzes zwei. Denn mit diesen Änderungen würde die Norm völlig konturlos, Inhalt und Ausmaß der Verordnungsbefugnis sind nicht mehr aus dem Gesetz erkennbar.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es mag müßig sein, hier auf alle Details einzugehen und sie sorgfältig zu sezieren, um unsere Ablehnung zu begründen. Dass auch die Damen und Herren von der AfD-Fraktion es mit ihrem Gesetzentwurf nicht allzu ernst meinen, zeigt sich schon daran, dass sich die Änderungen des Plenardienstes nicht im Änderungsantrag finden. Und doch entbehrt es für mich als BÜNDNISGRÜNEM nicht einer gewisse Genugtuung, mit einigen Schlagworten zu beleuchten, wie sehr sich die AfD mit diesem Gesetzesentwurf als das offenbart, was sie eigentlich ist: Eine Verbotspartei ohne rechtsstaatlichen Sockel.
Bereits die Anhörung hat gezeigt, dass die Änderungen keineswegs eine größere Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen würde. Ich möchte Sie hier nicht mit Details und Wiederholungen langweilen, jedoch aus der Anhörung eine der Blumen des Absurden andeuten, die dieser Gesetzentwurf produziert: Noch immer kann ich mich in Kneipen innerhalb der Verbotszone betrinken. Und mich anschließend – ohne, dass ich noch Alkohol in der Hand habe – vor Ort daneben benehmen und genau jene Delikte verwirklichen, denen die Verordnungsermächtigung entgegenwirken soll. Es geht bei diesem Gesetzentwurf also nicht um die Verhinderung von Straftaten, sondern nur um Protektionismus für Schankbetriebe.
Ich möchte nicht mehr viele Worte auf den neuen Abs. 2 Nummer 2 verwenden. Denn dieser geht völlig fehl. Für die Prognoseentscheidung sind nun nicht mal mehr alkoholbedingte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten relevant, sondern die bloße Gefahr, dass irgendwelche Delikte verwirklicht werden. Diese müssen sich in der Quantität nicht einmal mehr von jenen des übrigen Gemeindegebiets abheben. Eine solche Gefahr besteht aber – wie wir alle wissen – immer und überall. Sie realisiert sich nur glücklicherweise sehr selten.
Eine Prognose realisiert sich indes sehr schnell. Da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Gesetzentwurf mehr Schaden als Nutzen bringt, ist er abzulehnen. Ich gestatte mir aber zum Schluss noch einen Hinweis: Wie bekommt es die AfD eigentlich gedanklich verarbeitet, dass man nun kürzlich im hohen Hause in Gestalt von Herrn Zickler für die Liberalisierung der örtlichen Beschränkungen von Spielhallen eintritt und dabei Schulen überhaupt nicht als hinderlich für die Ausübung eines nicht erwünschten Gewerbes erachtet. Aber Alkohol trinken geht dann nicht.
Im Phantasialand der AfD kann man sich das wohl nur dadurch erklären, dass der, der sein Geld in der Spielhalle ließ, am Ende auch kein Alkohol mehr kaufen kann. Eine ganz besondere Absurdität des Denkens von Rechtsaußen, wo man Konsistenz mittlerweile wohl für ein Gebrechen hält. Wir lehnen ab.
Vielen Dank.