BÜNDNISGRÜNE Leitlinien
Die Leitplanken unserer BÜNDNISGRÜNEN Energiepolitik sind einerseits die gesicherte Energieversorgung und andererseits der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Jahrzehntelang schienen diese beiden Grundsätze in der politischen Realität unvereinbar. Statt auf den Ausbau der Erneuerbaren zu setzen, wurden lieber Dörfer abgebaggert oder vermeintlich günstiges Gas aus Russland eingekauft. Was kurzfristig ökonomisch nachvollziehbar erscheint, erweist sich spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine als gefährlicher und teurer Irrtum.
Die Energieversorgung der Zukunft skizzieren wir BÜNDNISGRÜNE für Sie anhand von fünf Leitlinien:
Eine sichere und kostengünstige Energieversorgung kann langfristig nur durch die konsequente Umsetzung der Energiewende erreicht werden.
Erneuerbare Energien sind die einzigen Energieträger, deren Kosten sich in der aktuellen Krise nicht vervielfacht haben. Wind und Sonne stellen ihre Energie unabhängig von Weltmarktpreisen und geostrategischen Erwägungen quasi kostenlos zur Verfügung. Die konsequente Nutzung von erneuerbaren Energien zur Strom- und Wärmebereitstellung wird das Energiesystem daher langfristig unabhängiger und widerstandsfähiger machen. Durch die Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren und eine weitgehende Elektrifizierung im Verkehr sowie Wärmesektor wird der Primärenergieverbrauch insgesamt gesenkt werden. Ineffiziente fossile Kraftwerke werden bald der Vergangenheit angehören.
Alle Klimaschutzpläne zeigen, dass wir auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 und zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens noch viel Arbeit vor uns haben. Die Energiepolitik der letzten Jahre hat den Klimaschutz nur halbherzig verfolgt und den Aspekt der Energiesouveränität sträflich vernachlässigt. Die Energiewende wurde in weiten Teilen verschleppt und behindert. Das muss sich ändern!
Wir wollen die konsequente Umsetzung der Energiewende in allen Sektoren und insbesondere eine massive Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in allen Bereichen.
Die aktuelle Energiekrise ist eine fossile Krise. Die Abhängigkeit von fossilem Erdgas treibt die Preise an allen Energiemärkten in die Höhe.
Noch bis vor kurzen kamen etwa 55 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland. Bereits seit Monaten, spätestens aber seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine, verwendet Putin diese Abhängigkeit als Druckmittel gegen Europa und Deutschland. So wurden im letzten Winter Gasspeicher nicht gefüllt; im Laufe diesen Jahres wurden die Gaslieferungen erst unter fadenscheinigen Gründen verringert und schließlich ganz eingestellt.
Diese systematische Verknappung und das Schüren von Angst vor einer Gasmangellage im Winter führten zu einem massiven Anstieg der Gaspreise. Gemäß der Funktionsweise des Strommarktes stiegen dadurch auch die Strompreise an. Im Ergebnis haben wir ein gesellschaftliches Strom- und Gaskostenproblem, das kurzfristig durch sozial- und industriepolitische Entlastungsmaßnahmen abgefangen werden muss und auch durch Maßnahmen der Bundesregierung abgefangen wird.
Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern muss im Zuge der Energiewende und dem Kampf gegen die Klimakrise mittel- bis langfristig kontinuierlich gesenkt werden. Kurzfristig muss die Reduzierung der Abhängigkeit von Russland oberste Priorität haben. Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen daher alle bereits gestarteten Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs sowie zur Diversifizierung der Gasbeschaffung und unterstützen eine Ausweitung dieser Bemühungen.
Die Versorgungssicherheit für Strom ist in Deutschland auf einem traditionell sehr hohen Niveau. Das gilt auch für die Zeit nach der geplanten Abschaltung der Atomkraftwerke.
Die Versorgungssicherheit ist neben der Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit eine der Grundanforderungen an das deutsche Energiesystem. Die Versorgunssicherheit in Deutschland und Europa ist auch so hoch, weil europäische Nachbarstaaten sich in einem gemeinsamen Verbundsystem solidarisch unterstützen und kontinuierlich Strom über Landesgrenzen hinweg ausgetauscht wird.
Im Laufe des Jahres wurden zwei Studien zur Überprüfung der Versorgungssicherheit im kommenden Winter unter Extremszenarien (sogenannte Stresstests) durchgeführt. Dabei wurden unterschiedliche Rahmenbedingung, unter anderem auch die Situation bei unseren europäischen Nachbarn, berücksichtigt. Die Stresstests haben gezeigt, dass die Stromversorgung auch ohne die drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke grundsätzlich gewährleistet werden kann.
Die von der Bundesregieurng beschlossene Sicherheitsreserve ermöglicht dennoch den außerplanmäßigen Weiterbetrieb der Kraftwerke bis zum Frühjahr 2023 (sogenannter Streckbetrieb). Damit wird zusätzliche Versorgungssicherheit für den Winter geschaffen und die Situation des französischen Atomkraftwerksparks beachtet, der seit Monaten zu großen Teilen aufgrund von Sicherheitsmängeln außer Betrieb ist.
Die Versorgungssicherheit ist ein hohes Gut und muss sowohl kurz- als auch mittel- bis langfristig immer mit geeigneten Maßnahmen abgesichert werden. Die Nutzung von Atomkraft trägt dazu nur einen geringen Teil bei und wird daher über das Frühjar 2023 hinaus keine Rolle in Deutschland spielen, denn sie ist und bleibt eine Hochrisikotechnologie.
Der Strommarkt funktioniert grundsätzlich noch so, wie er soll. Gezielte Eingriffe sind sorgfältig zu prüfen.
Die Diskussion über ein geeignetes Strommarktdesign für einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien läuft in Fachkreisen schon seit Jahren. In der aktuellen Situation funktioniert der Markt allerdings noch genau so, wie er soll und erfüllt damit zwei wichtige Funktionen.
Zum einen wird über die sogenannte „Merit Order“ sichergestellt, dass immer diejenigen Kraftwerke Strom liefern, die dies am günstigsten tun können. Zum anderen ist der Preis ein wichtiger Indikator für die Situation am Strommarkt: Dass die Strompreise trotzdem in der meisten Zeit sehr hoch sind, ist ein Ausdruck für ein – relativ gesehen – knappes Angebot. Die Nachfrage kann nur unter Verstromung von aktuell sehr teurem Erdgas gedeckt werden.
Eine einfache Anpassung des Marktdesigns oder eine Deckelung der Marktpreise ist aus ökonomischer Sicht daher nicht ratsam. Daher begrüßen wir, dass die von der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen nicht am Marktdesign selbst ansetzen, sondern bei der Belieferung von Letztverbrauchern.
Dennoch ist klar, dass viele Energieunternehmen aktuell von der dauerhaft angespannten Marktsituation profitieren und enorme nicht erwartbare Zufallsgewinne einfahren. Wir unterstützen die geplante Abschöpfung dieser Gewinne als Finanzierungsinstrument für die notwendigen Entlastungsmaßnahmen für Verbrauchende, Wirtschaft und Industrie.
Wir wollen eine zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Energiekosten und der Abschöpfung der Zufallsgewinne zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Die Energiepreiskrise stellt Teile der Bevölkerung und Wirtschaft vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Diese müssen durch gezielte Maßnahmen abgemildert werden. Energiesparen bleibt jedoch die wichtigste Antwort auf die Krise.
Das Sparen von Energie in allen Lebenslagen ist aktuell das Gebot der Stunde. Damit lassen sich aktiv individuelle Kosten senken und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung der volkswirtschaftlichen Situation leisten. Es ist aber ebenso unbestritten, dass die Energiepreiskrise Teile der sächsischen und deutschen Bevölkerung und Wirtschaft vor erhebliche Herausforderung stellt.
Daher begrüßen wir alle bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung, die mit bisher drei Entlastungspaketen sowie ein Energiekostendämpfungsprogramm für die Wirtschaft bereits über 100 Mrd. € an Entlastungen auf den Weg gebracht hat. Mit dem Abwehrschirm sollen weitere 200 Mrd. € aufgewendet werden, die teilweise durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen gegenfinanziert werden sollen.
Wir befürworten, dass mit den Energiekosten durch die geplanten Strom- und Gasbremsen spürbar gedämpft werden sollen. Dabei ist jedoch zu betonen, dass die Kosten kurzfristig nicht auf das Niveau der letzten Jahre fallen werden.
Um die Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene zu flankieren und insbesondere denen zu helfen, die durch die vielen Maßnahmen noch nicht abgedeckt werden, wollen wir ein sächsisches Hilfsprogramm. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Zuge der Haushaltsverhandlungen bereits auf die Einstellung entsprechender Mittel geeinigt.
Sächsisches Hilfspaket
Wir stehen als BÜNDNISGRÜNER Regierungspartner in Sachsen für pragmatisches, zügiges Handeln zur Krisenbewältigung. Deshalb haben wir bereits Anfang September Vorschläge für ein eigenes sächsisches Hilfspaket vorgelegt, mit dem der Freistaat all jene Bereiche unterstützen kann, die nicht von den Entlastungen des Bundes umfasst sind. Wir nehmen dabei vor allem die Abfederung sozialer Härten und die Unterstützung von kommunalen Unternehmen, Wirtschaft sowie Kultur und Sport in den Blick. Gleichzeitig plädieren wir für eine Reform der sächsischen Schuldenbremse, um konjunkturbedingte Kredite im Freistaat zu ermöglichen und in Krisen-Zeiten mit Investitionen für Stabilität zu sorgen.
> Pressemitteilung zum BÜNDNISGRÜNEN-Vorschlag
> Papier „Was Sachsen selbst tun kann – gemeinsam die Krise bewältigen“
Ideologie oder Wahrheit?
Die öffentliche Debatte rund um die gestiegenen Energiepreise wird leider vor allem von viel Populismus und Ideologie beherrscht – paradoxerweise gerade von denen, die anderen immer wieder Ideologie vorwerfen.
Entlastungspakete des Bundes
Der Bund hat zahlreiche Entlastungen i.H.v. insgesamt fast 300 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wir haben diese hier nochmal übersichtlich zusammengefasst. Dabei sollte aber auch immer klar sein: Entlastungen sind wichtig, v.a. für Menschen mit geringen Einkommen oder energieintensive Unternehmen. Wir können aber auch alle etwas dafür tun, um die Lage zu entspannen, indem wir versuchen, Energie einzusparen.
Februar 2022, Volumen 13 Mrd. €
Maßnahmen:
- Vorziehen der Abschaffung der EEG-Umlage auf den 1. Juli 2022 EEG-Umlage
- Erhöhung der Pendlerpauschale von 35 Cent auf 38 Cent (rückwirkend zu Jahresbeginn für alle, die mehr als 20 Kilometer fahren)
- Erhöhung des monatlichen Kinderzuschlags für Eltern mit kleinen Einkommen von 209 auf 229 Euro pro Kind
- Zuschuss zu den Heizkosten: Wohngeldempfänger erhalten 270 Euro, Bafög-Empfänger und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld 230 Euro
Mai 2022, Volumen 14-16 Mrd. €
Maßnahmen:
- Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro (Pauschale unterliegt der Einkommensteuer)
- Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro
- Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird auf 200 Euro verdoppelt
- 9-Euro-Ticket: ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat an. Die Maßnahme gilt bundesweit für die Monate Juni bis August 2022
- Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Ebenfalls für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter
September 2022, Volumen etwa 65 Mrd. €
Maßnahmen:
- Nachfolger für das 9-Euro-Ticket: Kosten 49€, soll bundesweit als Nahverkehrsticket gelten – aber nur, wenn die Länder die gleiche Summe wie der Bund (1,5 Milliarden Euro) dazugeben
- Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromkonzernen, die aktuell mehr als üblich durch den hohen Strompreis profitieren (Diskussionsstand: 80 % des historischen Grundverbrauchs werden im Preis gedeckelt, darüber hinaus können die aktuell hohen Preise anfallen -> Sparanreiz und Entlastung)
- Bürgergeld löst 2023 Hartz IV ab, Betrag dann monatlich rund 500 Euro
- Kindergelderhöhung zum 1. Januar für das erste und zweite Kind um je 18 Euro, Erhöhung des Kinderzuschlags auf 250 Euro
- Energiepauschale für Rentner und Rentnerinnen (300 Euro), die im Dezember ausgezahl werden soll. Das Geld muss versteuert werden. Einbezogen sind auch Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder eine Hinterbliebenenrente bekommen. Studierende und Fachschüler erhalten einmalig 200 Euro.
- Wohngeldreform: Kreis der Berechtigten soll auf bis zu zwei Millionen Menschen erweitert werden, dauerhafte Integration von Klimakomponente und ein zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger (Alleinstehende erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro, Haushalte mit mehr Mitgliedern für jede weitere Person 100 Euro mehr. Für Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger sowie Auszubildende, die Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, beträgt die Pauschale 345 Euro)
- Erhöhung des CO2-Preises soll auf Januar 2024 verschoben werden
- Senkung der Umsatzsteuer auf Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 18 auf sieben Prozent
- Steuererleichterungen (Abbau der kalten Progression)
- Schutz vor Gas- und Stromsperre für Mieterinnen und Mieter
- Entfristung und Erhöhung der Homeoffice-Pauschale von 600 Euro pro Jahr auf bis zu 1.000 Euro pro Jahr ab 2023 (Steuerpflichtige können weiterhin 5 Euro pro Tag in der Einkommenssteuererklärung geltend machen an künftig 200 statt 120 Homeoffice-Tagen)
Oktober 2022, Volumen etwa 200 Mrd. € (Sondervermögen)
Maßnahmen:
- Gasumlage wird fallen gelassen
- Gaspreisbremse – Einmalzahlung im Dezember, ab März eine Entlastung der Bürger
- Strompreisbremse – Privathaushalte sollen eine gewisse Menge Strom (Basisverbrauch) zu einem vergünstigten Preis erhalten
- Hilfen für Gasimporteure
- weitere Hilfen für Unternehmen
- „EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich“ wird unterstützt (= Zufallsgewinnabschöpfung auf europäischer Ebene)