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Einführung Mietpreisbremse

Der Wohnungsmarkt in Sachsen hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend aufgeheizt. Gerade in Städten wie Dresden und Leipzig werden immer häufiger einkommensarme und sozial benachteiligte Menschen aus bestimmten Quartieren verdrängt oder sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Als Koalition haben wir deshalb vereinbart, für betroffene Kommunen Möglichkeiten zu schaffen, um bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine dieser Gegenmaßnahmen ist die Einführung einer Mietpreisbremse, die bereits in zahlreichen Bundesländern Anwendung findet. Durch die Mietpreisbremse wird geregelt, dass der Mietpreis von Bestandswohnungen bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Für uns BÜNDNISGRÜNE ist und bleibt die Wohnungsmarktpolitik ein zentrales Thema, denn steigende Mieten befördern die soziale Spaltung der Gesellschaft. Mit der Mietpreisbremse haben wir ein Problem in den Fokus genommen, das für viele Menschen in Sachsens Großstädten zu den größten finanziellen Belastungen gehört. Für uns BÜNDNISGRÜNE ein wichtiger, aber definitiv nicht der letzte Schritt. Denn unser Ziel ist und bleibt klar: Wohnen muss bezahlbar bleiben. Dafür werden wir in Sachsen weiterhin einstehen.

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