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Kommunalrechtsnovelle

Nirgendwo sonst können die Bürgerinnen und Bürger demokratische Prozesse und politisches Engagement unmittelbarer erleben als in ihren Kommunen. Echte Beteiligung ist deshalb gerade auf kommunaler Ebene ein elementarer Baustein zur Stärkung unserer Demokratie. Wer die Möglichkeit erhält, die eigenen Ideen direkt vor der eigenen Haustür umzusetzen, erlebt die Wirkmächtigkeit von Demokratie im Konkreten.

Die Einbindung der Menschen vor Ort weiter zu fördern, ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Anspannung wichtiger denn je. Mit der „Kommunalrechtsnovelle“ ist uns BÜNDNISGRÜNEN gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen ein echter Meilenstein gelungen. Denn sie stärkt besonders jene Menschen, die das Ziel haben, ihre Ideen für eine bessere Gesellschaft vor Ort umzusetzen und sich für unser Gemeinwesen engagieren.

Ganz konkret haben wir Bürger*innen-Begehren erleichtert, die Möglichkeit von Bürger*innenbeteiligungssatzungen geschaffen, die Transparenz durch die Veröffentlichung von Ratsunterlagen erhöht, die Finanzierung auch für kleine Fraktionen gesichert und das Recht auf Akteneinsicht der Ratsfraktionen gestärkt.

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