Datum: 21. Mai 2021

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – BÜNDNISGRÜNE streben Niedriginzidenz für Sachsen an

Zur heute in einer gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Ausschusses für Schule und Bildung im Sächsischen Landtag diskutierten neuen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erklärt Kathleen Kuhfuß, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Viele Menschen sehnen sich nach einer Lockerung der Kontaktbeschränkungen und einer Rückkehr zu mehr Normalität im Alltag. Die Entwicklung der Inzidenz in Sachsen ist grundsätzlich positiv, allerdings in den Regionen sehr unterschiedlich. Während die 7-Tage-Inzidenz in Leipzig bei unter 50 liegt, ist sie in mehreren Landkreisen noch deutlich über 100.“

„Im Ziel bleiben wir klar: Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen dauerhaft niedrige Inzidenzen im Freistaat, damit die Rückkehr zur Normalität gelingt. Das heißt für uns: eine Niedriginzidenzstrategie für Sachsen. Umfangreiche, allumfassende Öffnungen sehen wir erst bei unter einer Inzidenz von 35 verantwortbar, das haben wir aus der Krise gelernt – und wir haben gesehen, was passiert ist. Mit der Erhöhung der Impfquote, der Möglichkeit von Tests, der Kontaktnachverfolgung und der konsequenten Quarantäne von Infizierten und Kontaktpersonen sind wir in der Lage, dauerhaft eine niedrige Inzidenz zu erreichen.“

„Eine zu schnelle Öffnung aller Bereiche birgt die Gefahr steigender Fallzahlen und erneuter Schließungen. Es ist aus unserer Sicht heraus notwendig, die Testpflicht beizubehalten, vor allem dort, wo es zu engen Begegnungen im Innenraum kommt. Kontaktnachverfolgung und Hygienekonzepte in Gastronomie, Einzelhandel und Freizeit, wie auch Schule und Unternehmen, auch bei Inzidenzen U50 und U35, bleiben wichtig. Der Erfolg der Impfstrategie hängt auch an der transparenten und verlässlichen Einbindung der niedergelassenen Ärzte und der Sicherstellung der Impfstofflieferungen, dort wo die Inzidenz steigt. Wir unterstützen den Ausbau der Impfkapazitäten, z.B. durch lokale Impfaktionen bzw. den Ausbau der Impfzeiten in den Impfzentren.

„Für den Kita- und Schulbereich ist die Quarantäne unbedingt beizubehalten. Die Quarantänebegleitung muss dabei die Einhaltung dieser und die psychosoziale wie praktische Betreuung in den Blick nehmen. Für die Quarantäne von Kindern braucht es kindgerechte Regelungen und eine Anleitung zur Umsetzung dieser.“