Datum: 14. Dezember 2016

Ein Rezept für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum?

Am Donnerstag, dem 8. Dezember 2016, lud unser baupolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Wolfram Günther, unter dem Motto "Neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Rezept für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum?" in den GRÜNEN Raum am Kanal nach Leipzig ein.

Wolfram Günther wies zunächst darauf hin, dass die vom Bund für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellten Mittel in Größenordnungen in Sachsen nicht dafür verwendet werden.
Angesichts der wachsenden Wohnungsnot in den Großstädten erwartet der Bund, dass mit seiner finanziellen Unterstützung die Bundesländer beim sozialen Wohnungsbau klotzen. In Sachsen wird allerdings eher gekleckert. Zwar wird ab 2017 eine GRÜNE Kernforderung erfüllt und erstmals seit 16 Jahren wieder Bundesgeld für soziale Wohnraumförderung investiert. Allerdings wird dabei nur ein Bruchteil der eigentlich vom Bund für sozialen Wohnungsbau bereitgestellten Gelder auch dafür genutzt.

Der Bund hat mit zwei Erhöhungen den Ländern mittlerweile jährlich ab dem 1.1.2017 insgesamt 1,5 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Sachsen bekommt davon 11,5 Prozent: Das sind mehr als 172 Mio. Euro jährlich für Sachsen.
Eigentlich sollen die Länder noch die Summe des Bundes in der gleichen Höhe kompensieren. Diese Forderung wird in Sachsen ignoriert. Landesgelder werden überhaupt nicht für sozialen Wohnungsbau eingesetzt.

Stattdessen will Sachsen mit weniger als 55 Mio. Euro nicht einmal die vollständigen Bundeszuschüsse für sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Der Großteil der Bundesgelder wird also weiter für andere Zwecke genutzt.

Mit den jährlich vorgesehenen ca. 20 Mio. Euro für Leipzig können schätzungsweise 500 Sozialwohnungen geschaffen werden. Das ist angesichts des großen Bedarfs und der geringen Zahl an Bestandswohnungen in Leipzig nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Angesichts des dramatischen Rückgangs von Sozialwohnungen in Sachsen – von ca. 83.000 im Jahr 2010 auf knapp 12.000 im Jahr 2015 – muss endlich das gesamte vom Bund bereitgestellte Geld für soziale Wohnraumförderung auch dafür ausgegeben werden.

Eines ist für die GRÜNE Landtagsfraktion allerdings überfällig:
Da Leipzig nun als eine von drei sächsischen Städten neben Dresden und Heidenau vom Innenministerium die offizielle Anerkennung bekam, dass dort ab 2017 sozialer Wohnraum gefördert werden kann, sehen wir GRÜNEN auch die Bedingungen erfüllt für die überfällige Einführung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten in Leipzig.
Beides bedarf der selben Voraussetzung: die ausreichende Versorgung mit Wohnraum ist nicht mehr möglich, es herrscht Wohnungsknappheit.

Die Kappungsgrenze für Bestandsmieten gibt es seit 2015 in Dresden, nicht aber in Leipzig und würde die maximal möglichen Erhöhungen der Bestandsmieten in den sächsischen Ballungszentren von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren absenken. Auch die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, die es immer noch weder in Dresden noch in Leipzig gibt, durch die bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen die Miete auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, könnte jetzt eingeführt werden. Entsprechende GRÜNE Anträge wurden bisher von CDU und SPD im Landtag allerdings immer abgelehnt.

Hauptredner des Abends war Jan Kuhnert, der Geschäftsführer Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH (KUB). Jan Kuhnert ist der Autor der Studie „Neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum (Wohnungsgemeinnützigkeit 2.0)“, die er für die GRÜNE Bundestagsfraktion erarbeitet hatte.
Er problematisierte überzeugend, dass die aktuell anlaufende Förderung der Schaffung von Sozialwohnungen in Sachsen hinsichtlich des Belegungsrechts nur auf 15 Jahre begrenzt ist.
Wenn der in der nächsten Zeit neu geschaffene Sozialwohnungsbestand mehr sein soll als die „Förderung privater Mietwohnungsinvestitionen mit sozialer Zwischennutzung“ müsste die Sozialbindung allerdings länger als die vorgesehenen 15 Jahre gesichert werden.

Eine Möglichkeit um Wohnraum dauerhaft dem privaten Maximalverwertungsinteresse zu entziehen, wäre die Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit, allerdings unter geänderten Rahmenbedingungen.
Jan Kuhnert skizzierte kurzweilig die Geschichte der Wohnungsgemeinnützigkeit als Instrument der Weimarer Republik bis zur Abschaffung im Jahr 1988. Seit Ende der 1980er-Jahre fielen etwa vier Millionen bezahlbare Wohnungen aus der gesetzlichen oder vertraglichen Bindung – mit durchaus verheerenden Folgen.

Die Privatisierung dieser riesigen Wohnungsbestände war die Geburtsstunde vieler heute aktiver börsennotierter Wohnungsunternehmen.

» Ein Blick in seinen unterhaltsamen Vortrag lohnt auf jeden Fall

Die Grundidee einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit beinhaltet für dauerhaft geschaffene und bereitgestellte Sozialwohnungen die Gewährung sowohl Steuererlasse als auch Zuschüsse.
Zusätzlich zum Bau neuer Wohnungen, müssten auch Bestandswohnungen in eine dauerhafte Sozialbindung gebracht werden, um die soziale Segregation zu verhindern
Auf Bundesebene findet diese Idee auch zunehmend Unterstützung. Im Bundestag im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) sprachen sich am Mittwoch, 9. November 2016, vier von sechs geladenenen Sachverständigen dafür aus, die Schaffung von dauergebundenen Sozialwohnungen durch steuerliche Entlastungen zu fördern.

Besonders spannend war für die nachfolgende Diskussion, dass Jan Kuhnert beim Finanzsenator in Berlin als Vorstandsvorsitzender der Wohnraumversorgung Berlin bestellt wurde.
Die Wohnraumversorgung Berlin soll die sechs Berliner Landeswohnungsunternehmen kontrollieren, evaluieren und politische Leitlinien zu diesen verfassen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den Auftrag für die Vergrößerung des Wohneigentums in der öffentlichen Hand und die dauerhafte Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum mit durchzusetzen.
In einer sehr lebhaft geführten Diskussion wurde deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um deutlich größere Teile des Wohnungsbestandes dauerhaft den Profitinteressen des Wohnungsmarktes zu entziehen. Der Instrumentenkasten dazu ist vielfältig, für die GRÜNE Landtagsfraktion bleibt das Thema ganz oben auf der Agenda.

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