Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunalpolitik 2/2018

Datum: 13. April 2018

Liebe Freundinnen und Freunde, Liebe Leserinnen und Leser,
nach über 430 Verhandlungstagen ist am Mittwoch das Urteil im NSU-Prozess in München gefallen. Beate Zschäpe wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die Mitangeklagten teils zu hohen Haftstrafen. Damit endet – vorbehaltlich der Revisionsverhandlung – vorerst die juristische Aufarbeitung des NSU. Für Sachsen hat das Urteil eine große Bedeutung. Der Freistaat war Rückzugsraum der Rechtsterroristen, hier hatten sie ein Netzwerk an Unterstützerinnen und Unterstützern. Warum es deshalb keinen Schlussstrich unter der juristischen Aufarbeitung geben darf und weshalb es jetzt auch Anklagen gegen das Unterstützernetzwerk des NSU notwendig sind, erläutere ich in der aktuellen Ausgabe meines Podcasts.
Eine der Lehren aus dem NSU ist, dass es eine starke Zivilgesellschaft braucht, die sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus richtet. Viele Demokratieprojekte leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Durch eine meiner Kleinen Anfragen wurde nun bekannt, dass über Demokratieprojekte, die Fördergelder beantragen, regelmäßig Informationen vom Verfassungsschutz – also jener Behörde, die mit ihrer Kriminalisierung von Bewegungen im jüngsten Verfassungsschutzbericht eindrücklich bewiesen hat, dass sie weder objektiv noch sinnvoll arbeitet – eingeholt werden. Ein solches Misstrauen in diejenigen, die tagtäglich für Toleranz und Pluralismus in unserer Gesellschaft eintreten ist nicht hinnehmbar. Ich begrüße daher, dass die Staatsregierung diese Praxis nun einstellen will, warne aber davor, sich neue Ideen zur Gängelung von Demokratieprojekten auszudenken. In Sachsen darf es keine neue Extremismusklausel geben.
Direkte Erfolge in der Opposition sind selten, noch dazu in meinem Metier, der stark umkämpften Innenpolitik. Überraschenderweise hat der Innenausschuss nun einem Antrag der GRÜNEN zugestimmt in Sachsen eine Landeszentralstelle für die Psychosoziale Notfallversorgung einzurichten. Wir sind eines der letzten Bundesländer, das diese Koordinationsstelle für die Notfallseelsorge – insbesondere bei Großschadensereignissen – nicht hat. Nach einem eindeutigen positiven Petitum in der Sachverständigenanhörung zu unserem Antrag, hat die Koalition diesem dann zugestimmt.
Ich wünsche viel Vergnügen beim Lesen meines Newsletters und allen schöne Sommerferien.
Beste Grüße Ihr Valentin Lippmann

Inhaltsübersicht
1. Urteil im NSU-Prozess
2. Wer „Versammlungsrecht“ sagt, muss „Freiheit“ meinen
3. Schutz für Whistleblower – Rechtsschutz statt Repression
4. Einrichtung einer Landeszentralstelle für psychosoziale Notfallversorgung − Mehrheit stimmt
GRÜNEM Antrag im Innenausschuss zu
5. Gesetzesänderungen im Beamtenrecht gefordert – ein Schritt hin zur Bürgerversicherung
6. Verfassungsschutzbericht 2017 – wirkliche Konsequenzen fehlen
7. Demokratieprojekte werden regelmäßig vom Verfassungsschutz überprüft » Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunales 2/2018 (PDF) » Newsletter abonnieren!