Newsletter Denkmalpflege und Stadtentwicklung 1/2016

Datum: 15. November 2016

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
mit diesem Newsletter laden wir u. a. ganz herzlich dazu ein, die aktuelle Petition für eine ausreichende Finanzierung des Landesprogrammes Denkmalpflege zu unterstützen.
Weitere Themen:

  1. GRÜNER Teilerfolg – vollständige Streichung des Landesprogrammes Denkmalpflege zurückgenommen – Petition weiter unterstützen!
  2. Fast 5.000 Kulturdenkmale in Sachsen seit dem Jahr 2000 abgerissen
  3. Sozialer Wohnungsbau in Sachsen
  4. Sachsen verweigert die Einführung der Mietpreisbremse/ Kappungsgrenze für Bestandsmieten nur in Dresden
  5. Personalabbau und Überalterung beim Landesamt für Denkmalpflege
  6. Schließung der Fortbildungszentren der Handwerkskammern in Görlitz und Trebsen
  7. Förderung barrierearmer generationsübergreifender Quartiere

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1. GRÜNER Teilerfolg – vollständige Streichung des Landesprogrammes Denkmalpflege zurückgenommen – Petition weiter unterstützen!
Die GRÜNE-Landtagsfraktion hatte Alarm geschlagen, als uns auffiel, dass im Doppelhaushalt 2017/18 keine Mittel mehr eingestellt sind für das sächsische Landesprogramm Denkmalpflege. Bisher wurden die Mittel für dieses Programm aus kommunalen Finanzmitteln gedeckt. Bei Verhandlungen zwischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde entschieden, überhaupt keine Mittel mehr für das Landesprogramm für den Erhalt von Kulturdenkmalen zur Verfügung zu stellen. Aus GRÜNER Sicht muss Sachsen hier gegensteuern und finanziell einspringen.
Der Bedarf für ein solches Förderprogramm ist aber ungebrochen hoch, ein mögliches finanzielles Aus wäre eine Katastrophe. Für das sächsische Landesprogramm standen für den Erhalt von Kulturdenkmalen 2009 noch 12 Millionen Euro zur Verfügung. 2015 war dem Freistaat dieses Programm nur noch 5 Millionen Euro wert. Im aktuell vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 und 2018 war für dieses Programm kein einziger Euro eingestellt. Gegen diese skandalöse Streichung der Denkmalmittel hat sich breiter Widerstand geregt. So bekam eine aktuelle Petition für den Erhalt des Landesprogrammes innerhalb weniger Tage bereits über 2.000 Unterschriften.
Diesem Druck musste die Staatsregierung nun nachgeben. Gestern erklärten CDU und SPD, dass nun doch wieder 5 Mio. Euro jährlich eingestellt werden sollen. Dies ist ein erster Teilerfolg auch für uns GRÜNE. Allerdings reichen die zugesagten Mittel nicht aus. In den letzten Jahren wurden jährlich Förderanträge in einer Gesamtsumme von 15 Mio. Euro eingereicht. Damit ist das Programm dreifach überzeichnet.
Wir beantragen deshalb im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Bereitstellung von jährlich 15 Mio. Euro aus eigenen Landesmitteln für das Landesprogramm Denkmalpflege. Zusätzlich wollen wir ein neues Denkmal-Notsicherungsprogramm „Dächer dicht!“ mit jährlich 5 Mio. Euro auflegen. Dieses soll sowohl von Eigentümern genutzt werden können als auch mittels Ersatzvornahme, um schlimmere Schäden vorzubeugen. Angesichts begrenzter Ressourcen und oftmals aktuell fehlender rentabler Nutzungsmöglichkeiten ist eine stärkere Konzentration öffentlicher Aktivitäten auf die Sicherung städtebaulich und denkmalpflegerisch bedeutsamer Gebäude erforderlich. Hier ist ein Eingreifen der öffentlichen Hand durch hoheitliche Maßnahmen und die Unterstützung einer Notsicherung durch Fördermittel notwendig. Es gilt wertvolle Denkmale für bessere Zeiten zu sichern und den drohenden Verfall zu stoppen. Unseren Schutz benötigen nicht nur die bekannten Sehenswürdigkeiten, sondern gerade die vielen kleinen Denkmale, die in ihrer Summe die geschichtliche Entwicklung Sachsens nachvollziehbar und erlebbar machen.
Auch die Sonderfördermittel für besonders hochwertige wertvolle sächsische Kulturdenkmale sollen ab 2017 von 8 Mio. Euro jährlich auf nur noch 4,8 Mio. Euro gekürzt werden. Die eingesparten 3,2 Mio. Euro sollen als eventuell benötigte Kofinanzierungsmittel für das “Sonderprogramm Denkmalpflege“ des Bundes aufgehoben werden. Ob diese Mittel aber wirklich real verbraucht werden, bleibt völlig unklar. Hier fordern wir den vollständigen Erhalt der Mittel für besonders wertvolle Denkmale in Höhe von 8 Mio. Euro jährlich. Mittel für die Kofinanzierung des Bundesprogrammes müssen extra bereitgestellt werden.
Zusätzlich möchten wir insgesamt 1 Mio. Euro in den nächsten beiden Jahren für Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 einstellen. Aus sächsischer Perspektive gilt es das Europäische Kulturerbejahr mit Leben zu füllen. Dazu ist ein Konzeption zu erarbeiten. Vorbild kann hier die Konzeption der Landesausstellungen zum Thema Industriekultur in Sachsen sein. Eine Informationsoffensive zum Thema Bedeutung und Umgang mit sächsischen Kulturdenkmalen soll Bestandteil der Kampagne sein. Decken wollen wir diese Mittel u.a. aus dem Zukunftssicherungsfonds, aber auch aus Einsparungen beim Straßenneubau.

2. Fast 5.000 Kulturdenkmale in Sachsen seit dem Jahr 2000 abgerissen
In Sachsen sind seit dem Jahr 2000 insgesamt 4.926 Denkmale vollständig oder teilweise abgerissen worden. Überdurchschnittlich betroffen davon waren technische Denkmale. Das geht aus der Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE)   hervor. Die Größenordnung dieses unwiederbringlichen Verlusts an gebauter Kultur und Heimat ist erschreckend. Sachsen Städte und Gemeinden haben ein gewaltiges Entwicklungspotenzial verloren.
Die Anzahl der geschützten Kulturdenkmale belief sich zum September 2016 auf nur noch 101.909. Davon sind 6790 technische Denkmale und 2937 Gartendenkmale. Im November 2014 gab es noch 102.911 Denkmale in Sachsen. Der Abrisstrend ist also ungebrochen: In den letzten 2 Jahren gingen somit ca. 1.000 Kulturdenkmale endgültig verloren.
Aktuell liegen bereits mindestens knapp 200 Genehmigungen für Abrisse bzw. Teilabrisse von Kulturdenkmalen und mindestens weitere 50 in der Abwägung befindliche Anträge auf Abriss vor. Allein 48 Abrissgenehmigungen kommen dabei  aus dem Landkreis Görlitz und 34 aus dem Landkreis Bautzen. In der Stadt Leipzig waren mit 880 Denkmalabrissen seit dem Jahr 2000 – gefolgt vom Landkreis Leipzig mit 580 Denkmalabrissen – die meisten Verluste zu verzeichnen. Der Landkreis Leipzig hat damit auch den größten Prozentsatz an Denkmalen in Sachsen verloren. Seit dem Jahr 2000 wurden knapp zehn Prozent der dortigen Kulturdenkmale abgerissen. In den Städten Leipzig und Chemnitz waren es sechs Prozent.
Der höchste Bestand an Kulturdenkmalen findet sich im Landkreis Görlitz mit 14.504. Die Stadt Leipzig verfügt mit 14.055 Denkmalen über den zweithöchsten Denkmalbestand. Mit einigem Abstand folgt der Landkreis Mittelsachsen mit einem aktuellen Bestand von 9.599 Denkmalen.
Heute befinden sich trotz der Rettung zehntausender Kulturdenkmale in den vergangenen Jahren ganze Denkmalgruppen in einem dramatischen Zustand. Dies betrifft sowohl verstärkt die technischen Denkmale als auch die Gruppe der Schlösser, Gutshäuser und ländlichen Anwesen. Es mangelt uns an ausreichender finanzieller Förderung. Denkmalschutz genießt im aktuell vorgelegten Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2017/18 keine Priorität. Die Fördermittelsituation für die Denkmalpflege in Sachsen droht sich zu verschärfen. Die besorgniserregende Situation der sächsischen Denkmalpflege hat die GRÜNE Landtagfraktion in einer Aktuellen Debatte bereits im Frühjahr thematisiert. Hier finden Sie die Redebeiträge der Landtagsabgeordneten dazu im Protokoll ab Seite 18 oder im Videoarchiv.

3. Sozialer Wohnungsbau in Sachsen
Zwar wird ab 2017 eine Kernforderung der GRÜNEN-Landtagsfraktion erfüllt und erstmals seit 15 Jahren mit den Bundesmitteln für soziale Wohnraumförderung in Sachsen auch tatsächlich die Schaffung von sozialem Wohnraum bezuschusst. Allerdings soll dabei gerade mal ein Drittel der eigentlich vom Bund für sozialen Wohnungsbau bereitgestellten Gelder dafür genutzt werden. Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Länder die ausschließliche Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung. Als Ausgleich für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung erhalten die Länder bis einschließlich 2019 jährlich 518,2 Millionen Euro vom Bund. Von den jährlichen Mitteln i.H.v. 518,2 Mio. Euro entfallen auf den Freistaat Sachsen jährlich 59,6 Mio. Euro. Die Länder können damit bei regionalen Versorgungsengpässen gezielt reagieren und diese Mittel für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen und die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen.
Im Jahr 2015 hat der Bund die Aufstockung der Kompensationsmittel um 500 Mio. EUR beschlossen. Auf Sachsen entfallen dabei jährlich knapp weitere 57,6 Mio. Euro.
Mit einer erneuten Erhöhung will der Bund 2017 und 2018 jeweils jährlich weitere 500 Millionen Euro mehr in den sozialen Wohnungsbau stecken. Ab 1. Januar sollen den Bundesländern damit mehr als 1,5 Milliarden Euro vom Bund zur Verfügung stehen. Das haben Bund und Länder bei ihren Gesprächen am 8. Juli 2016 vereinbart.
Selbst ungeachtet der letzten beschlossenen Aufstockung Bundesmittel will der Freistaat Sachsen deutlich weniger als die vom Bund für den sozialen Wohnungsbau überwiesenen Mittel für die Schaffung sozialen Wohnraumes ausgeben. Der Bund erwartet eigentlich noch eine Aufstockung der zur Verfügung gestellten Bundesmittel mit Landesmitteln. Davon kann in Sachsen keine Rede sein, da mit nur 40 Mio. Euro jährlich nur ca. ein Drittel der Bundesmittel überhaupt für die Schaffung sozialen Wohnraumes eingesetzt werden sollen. Hier will die GRÜNE Landtagsfraktion mit einem Änderungsantrag in den Haushaltsverhandlungen gegensteuern. Der Bedarf für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Sachsen ist da. Seit Jahren sinkt die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung besorgniserregend. 2015 war in Sachsen der absolute Tiefpunkt erreicht. Insgesamt gab es 2015 nur noch 11.766 sächsische Sozialwohnungen.
Vergleicht man die Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes nur für die drei großen kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden ist auch hier die Tendenz eindeutig sinkend: Gab es 2010 in den drei Städten noch insgesamt 56.525 Sozialwohnungen, waren es 2015 nur noch 10.815.
Laut den Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Wolfram Günther (GRÜNE) „Bestand und Bedarf an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen)“ (Drs 6/5125) vom 26. Mai 2016 waren es in Leipzig nur noch 391, in Chemnitz 138 und in Dresden 10.286. Der relativ große Bestand in Dresden ist dabei der Sozialcharta beim Verkauf des kommunalen Wohnungsbestandes an die GAGFAH geschuldet. Dabei wurden Belegungsrechte über einen Zeitraum von 20 Jahren in dieser Größenordnung festgeschrieben.

4. Sachsen verweigert die Einführung der Mietpreisbremse/Kappungsgrenze für Bestandsmieten nur in Dresden
Neben der Bezuschussung des sozialen Wohnungsbaus gibt es zwei weitere Instrumente, die Landesregierungen zur Verfügung haben, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Für die Bundesländer besteht seit der Mietrechtsreform 2013 die Möglichkeit, in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum kritisch ist, die Mieterhöhung bei den Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent zu begrenzen. Die Bereiche werden für fünf Jahre festgelegt. In allen anderen, nicht gesondert ausgewiesenen Gebieten, bleibt es bei 20 Prozent. Elf Bundesländer haben mittlerweile von der Begrenzung der Bestandsmieten als Instrument zum Mieterschutz Gebrauch gemacht. Leider verweigerten CDU- und SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag unserem GRÜNEN-Antrag auf Einführung dieser Kappungsgrenze bei den Bestandsmieten in Leipzig und Dresden einzuführen die Zustimmung. Im letzten Jahr wurde dieses wohnungspolitische Instrument für Dresden doch noch eingeführt. Dabei blieb es aber. Für die Stadt Leipzig in der Menschen mit geringen und inzwischen auch mit mittleren Einkommen zunehmend Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden, verweigert die Staatsregierung aktuell die Einführung der Kappungsgrenze.
Beim zweiten wohnungspolitischen Instrument handelt es sich um die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Die Landesregierungen werden durch das neue Mietrechtsnovellierungsgesetz ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 − für höchstens fünf Jahre − Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen eine Mietpreisbegrenzung gilt. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
CDU und SPD haben im letzten Jahr den GRÜNEN-Antrag "Mietpreisbremse bei Neuvermietungen in von Wohnungsverknappung und kontinuierlich steigenden Mieten besonders betroffenen sächsischen Kommunen umsetzen" (Drs. 6/1761) abgelehnt.
Die Notwendigkeit der Einführung einer Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen regelmäßig überprüft werden. Das klingt nett, reicht aber nicht aus. Die Situation ist klar: in Dresden und Leipzig brauchen wir schleunigst eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Auch wenn dieses Instrument zahnloser ist als die Kappungsgrenze bei Bestandsmieten, da Vermieter sie oft ignorieren, ist sie ein wichtiger Baustein, auf den Sachsen nicht ohne Not verzichten sollte.

5. Personalabbau und Überalterung beim Landesamt für Denkmalpflege
Die aktuelle Personalsituation beim Landesamt für Denkmalpflege ist dramatisch", kritisiert Wolfram Günther, denkmalpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, die Antworten von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine aktuelle Kleine Anfrage. "Wer in einem der kulturell reichsten Bundesländer mit einem so hochwertigen Bestand an Kulturdenkmalen ausgerechnet eine international anerkannte Fachbehörde auf Verschleiß fährt, riskiert die Zukunftsfähigkeit der Denkmalpflege in Sachsen."
Die Überalterung und drastische Reduzierung der Personalstellen im Landesamt für Denkmalpflege gefährden den Fortbestand der bisher verdienstvollen Arbeit der staatlichen Denkmalpflege in Sachsen. Seit dem Jahr 2000 wurden die Personalstellen von 62 auf heute nur noch 48 gekürzt. Diese Stellenreduzierung um 23 Prozent war jedoch erst der Anfang. Mittlerweile liegt das Durchschnittsalter der Beschäftigten bei 53,2 Jahren. Mehr als ein Viertel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist über 60 Jahre alt. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2022 etwa 20 Stellen altersbedingt frei werden. Die Tendenz der aktuellen Personalentwicklung ist verheerend. Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, kann das Landesamt künftig nicht mehr seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Die wissenschaftliche Betreuung unserer Denkmallandschaft wäre nicht mehr lückenlos gewährleistet. Bauvorhaben und Investitionen werden verzögert oder sogar ganz verhindert.
"Ich fordere Minister Ulbig auf, den Personalabbau im Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich zu stoppen. Wir GRÜNEN werden uns mit einem Änderungsantrag in den Haushaltsverhandlungen für eine auskömmliche Finanzierung der sächsischen Denkmalpflege einsetzen. Allein in diesem Jahr werden ein Referatsleiter und der Gebietsreferent für die gesamte Stadt Leipzig und den halben Landkreis Nordsachsen in den Ruhestand gehen. Das bedeutet z.B., dass die allein in Leipzig vorhandenen ca. 14.000 Kulturdenkmale seitens des Landesamtes nicht mehr betreut werden können. Ich erwarte von der Staatsregierung, dass mindestens diese beiden 2016 frei werdenden Stellen zügig wieder besetzt werden", fordert Günther.
In den vergangenen Jahren wurden die sächsischen Denkmallisten mit hohem personellem Aufwand überprüft. Die Projektstellen für diese Aufgabe wurden im Jahr 2015 allerdings nicht mehr verlängert. Die Prüfung der Gartendenkmale sowie der technischen Denkmale blieb dadurch unvollendet und ohne Ergebnis. Bleibt es dabei, wird es für Sachsen keine aktuellen Denkmalkarten geben, die für eine transparente bürgernahe Arbeit unverzichtbar sind.
Der Denkmalpflege kommt gerade heute, in Zeiten ökonomischer und gesellschaftlicher Umbrüche aufgrund der Kompetenz zur Bewahrung historisch bedeutender Substanz eine identitätsstiftende Aufgabe zu. Ohne die fachliche Begleitung des Landesamtes für Denkmalpflege wäre die über Sachsens Grenzen hinaus anerkannte Erhaltung bzw. Restaurierung herausragender sächsischer Kulturdenkmale undenkbar gewesen. Mit der zunehmenden Arbeitsunfähigkeit der Fachbehörde droht eine über hundertjährige sächsische Erfolgsgeschichte zu Ende zu gehen – ohne Not und ohne Grund. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen bringen wir einen Änderungsantrag mit dem Ziel der Personalaufstockung ein.

6. Schließung der Fortbildungszentren der Handwerkskammern in Görlitz und Trebsen
Im Freistaat Sachsen hatten seit über 20 Jahren Handwerker in den Fortbildungszentren der Handwerkskammern zu Dresden und Leipzig in Görlitz bzw. Trebsen (Landkreis Leipzig) die Möglichkeit, gewerkspezifische Zusatzqualifikationen für die fachgerechte Arbeit an Baudenkmalen zu erwerben. Dieses Angebot bestand für die Gewerke Maurer, Zimmerleute, Tischler, Maler, Stuckateure und Steinmetze. Das Fortbildungszentrum in Trebsen wurde bereits 2015 geschlossen, das Fortbildungzentrum Görlitz folgte im Frühjahr 2016.
Mehrere Kleine Anfragen von Wolfram Günther hier und hier dazu und auch die Thematisierung im Plenum, konnten CDU und SPD nicht davon überzeugen, ernsthaft über eine Weiterführung der Ausbildung in Landesträgerschaft nachzudenken.

7. Förderung barrierearmer generationsübergreifender Quartiere
Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beantragen wir die Einführung eines Landesprogramms zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen. Dieses soll konkrete Maßnahmen und Projekte von Gemeinden im ländlichen und städtischen Raum finanziell unterstützen, die es älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ermöglichen, im vertrauten Wohnumfeld wohnen zu bleiben. Die GRÜNE Landtagsfraktion hatte dazu bereits unabhängig von den Haushaltsverhandlungen einen Antrag in den Sächsischen Landtag eingereicht. Dieser wurde in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im September diskutiert. Die Debatte kann hier nachverfolgt werden.