Datum: 15. Oktober 2016

Thema Neuwahlen in Sachsen: Gründe zur Wahlanfechtung muss Wahlprüfungsausschuss klären

(2016-287) Zur Berichterstattung des Spiegels vom heutigen Tag, wonach Parteienrechtsexpertinnen und -experten der Auffassung sind, dass Neuwahlen in Sachsen notwendig seien, erklärt Katja Meier, Mitglied des Wahlprüfungsausschusses des Sächsischen Landestages und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Brisanz der Umstände der Listenaufstellung der AfD, wie sie im Spiegel-Artikel dargestellt wird, sehe ich nicht. Sie entspricht auch nicht den bisherigen Ergebnissen der Zeugenvernehmung im Wahlprüfungsausschuss.“
„Insbesondere hat sich der Vorwurf Arvid Samtlebens, dass dieser aufgrund eines nicht gezahlten Darlehns, zur Finanzierung des Wahlkampfs, von der Liste gestrichen wurde, meiner Meinung nach nicht bestätigt.“
„Inwieweit die erst in diesem Jahr von Samtleben vorgebrachten weiteren Gründe die Wahlanfechtung rechtfertigen, muss der Wahlprüfungsausschuss nun klären.
Die Dauer des Verfahrens liegt auch darin begründet. Gleichwohl habe auch ich ein Interesse an einem zügigen Abschluss der Wahlprüfung.“